Aufzeichnung von Gesprächen
Wir haben herausbekommen, dass ein Mitarbeiter ein Teamgespräch per Handy aufgezeichnet hat. Mitarbeiter die das mitbekommen haben, haben den Betriebsrat eingeschaltet. Nach einigen Recherchen kommt heraus, dass sogar ein Betriebsratsmitglied darüber Bescheid wußte und auch die genaue Länge der Aufzeichnung kennt. Nun meine Frage, was können bzw. müssen wir unternehmen? Vermutlich wird das BR-Mitglied alles abstreiten. Aber er nutzt den BR nur zur Arbeitsplatzsicherung und arbeitet kaum mit, kommt nicht regelmäßig zu den Sitzungen usw. Was können bzw. müssen wir tun? Wir wissen einfach nicht weiter. Der Mitarbeiter der die Aufzeichnungen gemacht hat, soll noch eine Verlängerung zum Zeitvertrag bekommen. dem werden wir aber auf keinen Fall zustimmen.
Liebe Grüße
Community-Antworten (7)
27.10.2011 um 19:47 Uhr
@Wasserpirat Der Verlängerung des befristeten AV wollt Ihr nicht zustimmen...hmmm ...warum soll er nicht verlängert werden?
BTW: Was will der BR denn aufgrund dieses Vorfalls bestmöglich erreichen? Ich sehe nicht, was Ihr erreichen wollt, wo der Zug hinfahren soll.
27.10.2011 um 20:16 Uhr
Wir wollen der Verlängerung nicht zustimmen, da ich denke, das es ja wohl absolut nicht rechtens ist, wenn Gespräche heimlich, also ohne Wissen der beteiligten Personen aufgezeichnet werden. Immerhin handelt es sich hier um eine Gesprächsaufzeichnung von über einer Stunde. Wir haben keine Ahnung warum, aber was wir wissen ist, dass ein Betriebsratsmitglied in dieser Aufzeichnungssache involviert ist. Meines Wissens nach ist das Aufzeichnen ohne Wissen des Betroffenen ein Strafbestand. Wir sind uns einig, dass so etwas nicht geduldet werden darf. Da dieser Mitarbeiter in der letzten Zeit schon mehrfach gegen das Recht verstoßen hat (Stundenzettel mit falschen Zeiten usw.) sind wir einfach nicht bereit der weiteren Einstellung zuzustimmen.
Was uns aber noch mehr Sorgen bereitet ist, dass diese Person, die von der Aufzeichnung wußte und sie wohl auch kennt, aus dem Betriebsrat kommt und es ihm scheinbar nicht bewußt ist, das es sich hier um einen Strafbestand handelt. Er hat es einfach verschwiegen. Allerdings ist er von einer Mitarbeiterin darauf hingewiesen worden, dass so etwas wohl schon strafrechtlich nicht in Ordnung ist. Seine Reaktion darauf war ein Lächeln.
Das Vertrauensverhältnis ist in meinen Augen extrem gestört und irgendwie wissen wir alle nicht so recht damit umzugehen und hoffen hier auf einen Rat.
27.10.2011 um 20:29 Uhr
@Wasserpirat Okay. Er hat möglicherweise Verfehlungen begangen. Beweise fehlen ja...oder? Aber ihr spielt hier Geschäftsführung, das wisst Ihr schon...
27.10.2011 um 20:30 Uhr
Sollen die "beteiligten Personen" eine Beschwerde nach §85 oder/und §84 verfassen. Dann muss sich der AG damit auseinander setzen. Wenn sie es nicht tun wollen, war es das. Lasst euch nicht mit "anonymen" Anschuldigungen benutzen, denn am Schluss steht ihr alleine im Regen. Ihr müsst euch auch im Klaren sein, dass der AG handelt und ein Handyverbot durchsetzen könnte. Was das BR-Mitglied betrifft, den müsst ihr halt bis zur nächsten Wahl durchschleppen.
27.10.2011 um 20:32 Uhr
Danke für Deine Antwort, aber so ganz verstehe ich sie nicht. Heißt dass wir sollen die Sache so laufen lassen? Wenn man selbst im Betriebsrat nicht mehr reden kann ohne Angst zu haben dass es aufgezeichnet wird, denke ich ist es doch schon Sache des Betriebsrates, oder nicht?
27.10.2011 um 20:36 Uhr
@Wasserpirat Wieso? ...auch in der BR-Sitzung finden Deutsches Recht und Deutsche Gesetze Anwendung.
27.10.2011 um 20:38 Uhr
Hallo Neskia,
na super, da haben wir ja noch etwas Zeit. Supi, aber wohl nicht zu ändern. Ein Handyverbot gibt es übrigens schon und der Arbeitgeber ist mittlerweile auch informiert. Die Mitarbeiterin die es mitbekommen hat, hat sich vorhin an den AG gewandt und er wird hoffentlich handeln.
Wir werden dann mal ein ernstes Gespräch mit unserem Kollegen führen. Ich halte es einfach nicht für richtig, dass man so etwas deckt. Zumal sich ja die Teamkollegen bei ihm beschwert haben (als BR).
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