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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterlagen Vernichtet

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@derneue
Sep 2022 bearbeitet

Hallo…ist es rechtens, dass ein Ex BRV nach seiner Abwahl sämtliche Unterlegen der letzten 4 Jahre aus seiner Amtsperiode vernichtet??? So das dass neu gewählte Gremium keinerlei Einblicke in alter Vorgänge und Unterlagen hat???

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Community-Antworten (6)

D
dieschi

05.09.2022 um 10:30 Uhr

Alle Unterlagen muss er dem Nachfolgegremium nicht aushändigen das trifft z.b. auf Angelegenheiten/Vorgänge zu die vom alten Gremium erledigt bzw. abgeschlossen wurden. Unterlagen zu offene Themen die noch nicht Beschlussreif waren bzw. sich in der Entwicklung/Klärung befanden muss er jedoch an den neuen Betriebsrat abgeben da dieser die Themen weiter führt.

Aber, was willst Du machen? Die Daten sind futsch und rechtlich hast Du keine Möglichkeit nachzugreifen.

M
Muschelschubser

05.09.2022 um 10:45 Uhr

Zumindest ist es absolut DSGVO-konform.

Er hätte höchstens Protokolle erhalten können, deren Tagesordnungspunkte auch für das neue Gremium noch relevant sind. Ich hoffe nur, dass die Ausfertigungen gültiger BVen noch ordnungsgemäß archiviert sind.

Aber seht es positiv: Es gibt Euch die Chance, Themen und Abläufe neu zu denken und verhindert, dass eventuelle Fehler oder antiquierte Abläufe nicht mit ins neue Gremium genommen werden. So könnt Ihr Euch an alles halten, was Euch taufrisch in den Seminaren präsentiert wird.

U
UdoWoe

05.09.2022 um 10:48 Uhr

Die Frage nach der Vernichtung wurde hier schon mehrmals gestellt. Leider, dieses Wissen hatte ich auch nicht, kann der alte BR alle Unterlagen aus seiner Periode vernichten. Der neue BR müsste somit alle Dinge neu verhandeln. Ganz schwieriges Thema. Wir haben momentan den umgekehrten Fall. Unsere alten BRs haben alles (!), wirklich alles aufgehoben und uns fällt es nun auf die Füße. Wir müssen alles sichten und sind fleißig am vernichten (gerade auch aus der DSGVO heraus). Fazit: Der alte BR hatte das Recht dazu und ihr dürft neu anfangen....

R
Relfe

05.09.2022 um 12:28 Uhr

der alte BR hat nicht nur das Recht dazu und kann/darf das machen, der alte BR hat die Pflicht dazu! und das nicht nur am Ende seiner Amtszeit, sondern laufend auch während der Amtszeit. d.h. auch ihr müßt gem DSGVO alle nicht mehr notwendigen Unterlagen mit schützenswerten Daten sofort vernichten, auch während der Amtszeit.

Außer Neugierde befriedigen und "Nachtreten" könnt ihr als neues Gremium mit den alten Unterlagen ja doch nichts anfangen. Und alles was noch zu aktuellen Verhandlungen benötigt wird, hätte der alte BR übergeben können. Wenn er das nicht getan hat (weil unzufrieden wegen nicht wiedergewählt), dann kann man das auf einer Betriebsversammlung auch so erwähnen: die Verhandlungen mussten wir neu beginnen, da alle Unterlagen unserer Vorgänger vernichtet wurden und wir so bei null angefangen sind.

E
Erbsenzähler

05.09.2022 um 13:34 Uhr

Für alle noch "aktiven" Sachen wir Betriebsvereinbarungen müssen die Protokolle für den Beschluss noch aufbewahrt werden. Die "aktiven" Betriebsvereinbarungen und Wahlunterlagen natürlich auch. Der Rest muss bzw. darf nicht aufbewahrt werden.

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