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Unterzeichner eines Wahlvorschlags

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Oiskipoiski
Nov 2016 bearbeitet

Hätte mal eine dringende Frage.

Heute ist bei uns Fristablauf für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Habe soeben einen Wahlvorschlag erhalten.

Nun stellt sich mir die Frage ob wir als Wahlvorstand die Unterschriften der Unterzeichner des Wahlvorschlags prüfen müssen (ob es nun tatsächlich Unterschriften sind oder ggf. einfach nur der Nachname hingeschrieben wurde)?

Wie handhabt ihr das?

Viele Grüße

93507

Community-Antworten (7)

S
sachsenwilli

29.04.2014 um 16:31 Uhr

Der Wahlvorstand prüft die Gültigkeit der Stützunterschriften. Es würde aber definitiv zu weit führen, wenn der Wahlvorstand auch noch prüfen müsste, ob die Unterschriften "echt" sind. Springt einem natürlich etwas quasi ins Auge (Schrift bei allen oder zumindest mehreren Unterschriften identisch, nur Druckbuchstaben), so sollte der WV da schon täti werden.

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Oiskipoiski

29.04.2014 um 16:37 Uhr

Es handelt sich nur um eine, evtl. um zwei Unterschriften, bei denen ich mir nicht sicher bin.

Denke aber nicht, dass hier irgendwie "gemauschelt" wurde. Die Unterstützer haben sich mit 99,999 %-iger Sicherheit selbst eingetragen. Ich denke nur, dass versehentlich im Feld Unterschrift der Familienname eingetragen wurde.

Will nur sicher gehen, dass nach der Wahl wegen so Pillepalle nicht das dicke Ende droht!

S
sachsenwilli

29.04.2014 um 17:12 Uhr

Dann frag doch nach beim Einreicher oder Unterzeichner. Sollte die Anzahl der Stützunterschriften auch ohne die "nicht eindeutigen" ausreichend sein, dürfte auch kein dickes Ende drohen.

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Oiskipoiski

29.04.2014 um 17:27 Uhr

Die Stützunterschriften reichen dann nicht mehr aus.

Werde jetzt auf "kurzem Dienstweg" den Listenvertreter informieren, dass er ggf. noch einen anderen MA bei mir zum Unterzeichnen vorbeischicken kann.

Wenn niemand kommt bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als den Wahlvorschlag als ungültig zu werten.

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Oblatixx

29.04.2014 um 18:46 Uhr

Er soll dir den unterzeichner vorbeibringen, der ja dann mit Unterschrift erklären kann, dass das ein Versehen war und seine neue Unterschrift nun gilt.

K
Kuehn

29.04.2014 um 23:09 Uhr

Es steht in beiden Feldern der selbe Name! Wenn ihr dieses als Unterschrift anerkennt ist doch alles gut.

O
Oblatixx

30.04.2014 um 00:07 Uhr

Ach nööö ... machen wir doch Probleme, wo gar keine sind ... ;))

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