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Formular §215b Wahlhelfer

W
WV-IHF
Apr 2018 bearbeitet

Auf dem Formular §215b für Wahlvorschläge im vereinfachten Wahlverfahren steht die Anmerkung, dass Unterzeichner nur einen Kandidaten unterstützen dürfen. Im BetrVG und der Wahlordnung ist jedoch immer nur die Rede davon, dass die Unterzeichner ganze Wahlvorschläge unterstützen. Bei einem Unternehmen mit 40 Mitarbeitern wäre nach meiner Lesart ein Wahlvorschlag mit 2 Bewerbern und einer weiteren Stützunterschrift gültig. Oder stimmt das nicht?

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

01.03.2018 um 13:38 Uhr

Die Stützunterschriften gelten für den gesamten Wahlvorschlag, egal wie viele Kandidaten dieser Wahlvorschlag enthält.

Bei 40 AN braucht der Wahlvorschlag mindestens 3 Unterschriften.

P
Pjöööng

01.03.2018 um 14:16 Uhr

Was ist denn ein Formular § 215 b?

Die Bewerber sollten sicherheitshalber sowohl als Kandidaten (Zustimmungserklärung), als auch als Stützer unterschreiben.

W
WV-IHF

01.03.2018 um 14:24 Uhr

In der Software Wahlhelfer 2018 von W.A.F. ist ein Vordruck Nummer 215b "Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl" enthalten, der in einer Fußnote die Anmerkung enthält "Sie dürfen nur einen Kandidaten/Kandidatin unterstützen!". Die Frage ist, ob es nicht heißen müsste "Sie dürfen nur einen Wahlvorschlag unterstützen!"

C
celestro

01.03.2018 um 14:31 Uhr

"Bei einem Unternehmen mit 40 Mitarbeitern wäre nach meiner Lesart ein Wahlvorschlag mit 2 Bewerbern und einer weiteren Stützunterschrift gültig."

Sofern die beiden Bewerber nicht nur Kandidaten sind, sondern auch klar die Liste selbst stützen, würde das dann reichen, ja.

P
Pjöööng

01.03.2018 um 14:36 Uhr

Ich benutze diese Unterlagen nicht, da sie nach meiner Beobachtung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt zusammengestellt wurden. Die Stützunterschriften zählen in der Tat für den ganzen Wahlvorschlag und nicht für einzelne Kandidaten. Insofern ist diese Bemerkung dann tatsächlich falsch.

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