W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorstandsvorsitzender langfristig erkrankt

P
Pfötchenfrau
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben einen 3er Wahlvorstand und zwei Ersatzmitglieder. Der WV-Vorsitzende hatte letzte Woche einen schweren Unfall und ist absehbar nicht arbeitsfähig. Am 8. Mai, nächste Woche, wird gewählt. Ich bin stellv. WV-Vorsitzende, habe keinen Kurs besucht und nun keine Ahnung, wie der WV nun weiter arbeitsfähig ist. Klar, ein Ersatzmitglied rückt auf. Aber: Muss dies dokumentiert werden? Muss die neue Zusammensetzung durch den BR neu bestellt werden? Muss ich zur Vorsitzenden bestellt werden? Oder reicht es, als stellv. Vorsitzende mit ordentlichem und Ersatz-Mitglied die Wahl durchzuführen und die Niederschrift anzufertigen?

Bin für Eure Hilfe sehr dankbar!!!

1.18304

Community-Antworten (4)

S
sachsenwilli

28.04.2014 um 16:11 Uhr

Hallo Pfötchenfrau (toller Nick...)! Da Du schon zur Stellvertreterin bestellt bist, übernimmst Du in Abwesenheit des Vorsitzenden alle "Amtsgeschäfte". Zu den Sitzungen wird dann natürlich ein Ersatz-Mitglied eingeladen. Aber!!! Ich finde es sehr verwunderlich, dass Du keine Schulung gemacht hast (da hat Eurer BR wohl etwas "übersehen"?). Denn ohne dieses Wissen läuft man Gefahr, wichtige Dinge zu übersehen oder falsch zu machen. Hat das dritte Mitglied des WV eine Schulung besucht?

P
Pfötchenfrau

28.04.2014 um 17:12 Uhr

Hallo Sachsenwilli, danke für die schnelle Antwort, dann habe ich bisher ja alles richtig gemacht!

Nein, außer unserem Vorsitzenden und einem anderen BR-Mitglied, das aber diesmal nicht im WV ist, hat niemand eine WV-Schulung besucht. Das bereue ich jetzt absolut, denn man muss ja schließlich mit allem rechnen. Das wird bei der nächsten Wahl nicht passieren, und dann werden wir auch drei Ersatzmitglieder haben, dafür werde ich sorgen!!!

Na ja, seit einer Woche lese ich fleißig Wahlordnung, die Unterlagen des Vorsitzenden und treibe mich in Eurem Forum herum, um nicht komplett unter zugehen. Zum Glück habe ich auch alle Unterlagen der letzten Wahlen eingescannt als Muster zur Verfügung.

Also kann ich die WV-Sitzungsprotokolle, Niederschrift und die anschließende Bekanntmachung unterschreiben mit "stellv. Vorsitzende", "WV-Mitglied", "Ersatz-Mitglied"? Was bin ich froh, wenn nächste Woche vorbei ist... :-)

G
gironimo

28.04.2014 um 18:00 Uhr

Du Unterschreibst dann als Vorsitzende und die anderen als WV-Mitglieder

O
Oblatixx

28.04.2014 um 18:40 Uhr

... da hat Eurer BR wohl etwas übersehen ... Was soll denn der BR übersehen haben? Schulungen für den Wahlvorstand werden vom Wahlvorstand herausgesucht und beschlossen. Der BR hat nach der Bestellung nichts mehr mit der Wahl zu tun.

Ihre Antwort