Erstellt am 28.04.2014 um 14:11 Uhr von sachsenwilli
Hallo Pfötchenfrau (toller Nick...)!
Da Du schon zur Stellvertreterin bestellt bist, übernimmst Du in Abwesenheit des Vorsitzenden alle "Amtsgeschäfte". Zu den Sitzungen wird dann natürlich ein Ersatz-Mitglied eingeladen.
Aber!!! Ich finde es sehr verwunderlich, dass Du keine Schulung gemacht hast (da hat Eurer BR wohl etwas "übersehen"?). Denn ohne dieses Wissen läuft man Gefahr, wichtige Dinge zu übersehen oder falsch zu machen. Hat das dritte Mitglied des WV eine Schulung besucht?
Erstellt am 28.04.2014 um 15:12 Uhr von Pfötchenfrau
Hallo Sachsenwilli,
danke für die schnelle Antwort, dann habe ich bisher ja alles richtig gemacht!
Nein, außer unserem Vorsitzenden und einem anderen BR-Mitglied, das aber diesmal nicht im WV ist, hat niemand eine WV-Schulung besucht. Das bereue ich jetzt absolut, denn man muss ja schließlich mit allem rechnen. Das wird bei der nächsten Wahl nicht passieren, und dann werden wir auch drei Ersatzmitglieder haben, dafür werde ich sorgen!!!
Na ja, seit einer Woche lese ich fleißig Wahlordnung, die Unterlagen des Vorsitzenden und treibe mich in Eurem Forum herum, um nicht komplett unter zugehen. Zum Glück habe ich auch alle Unterlagen der letzten Wahlen eingescannt als Muster zur Verfügung.
Also kann ich die WV-Sitzungsprotokolle, Niederschrift und die anschließende Bekanntmachung unterschreiben mit "stellv. Vorsitzende", "WV-Mitglied", "Ersatz-Mitglied"?
Was bin ich froh, wenn nächste Woche vorbei ist... :-)
Erstellt am 28.04.2014 um 16:00 Uhr von gironimo
Du Unterschreibst dann als Vorsitzende und die anderen als WV-Mitglieder
Erstellt am 28.04.2014 um 16:40 Uhr von Oblatixx
> ... da hat Eurer BR wohl etwas übersehen ...
Was soll denn der BR übersehen haben? Schulungen für den Wahlvorstand werden vom Wahlvorstand herausgesucht und beschlossen. Der BR hat nach der Bestellung nichts mehr mit der Wahl zu tun.