Erstellt am 28.04.2014 um 14:08 Uhr von polybär
@DABNF,
ihr könnt im rahmen euer kompetenzen gründen was ihr möchtet, in auschüssen dürfen oft nur ordendliche mitglieder vom br, allerdings könnt ihr den rest als sachverständige laden oder nach absprache mit dem AG(ist möglich)
Erstellt am 28.04.2014 um 16:07 Uhr von gironimo
wenn nicht BRs in Ausschüssen mitarbeiten sollen, könnte man auch § 28a BetrVG anwenden und dann als Arbeitsgruppe laufen lassen. Allerdings auch hier: Einigung mit dem AG erforderlich.
Ich halte allerdings nicht viel davon.