Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter wollen ihr Amt nieder legen. ABER
Können Sie auch Automatisch sämtliche Ausschüsse Auflösen lassen und das nur, weil sie unbedingt in mindestens eins der Ausschüsse rein wollen? Vorher haben sie sich erfolgreich um jedes andere Amt gedrückt und jetzt da sie die Ämter niederlegen wollen, jetzt auf einmal wollen sie in einen Ausschuss rein. Was kann man dagegen machen? Man muss dazu sagen, das dieser BRV und BRS ihre "kligge" im Br haben, die IMMER in ihrem Sinne Abstimmen. Die Ausschüsse sind schon lange Gewählt und Beschlossen. Des weiteren hängen ja auch noch andere Ämter davon ab, wie zb Gesamt Betriebsrat Vorsitzender. Wenn jetzt auf einmal alle Ausschüsse aufgelöst werden und neu Gewählt werden, dann sind doch die im Nachteil, die vorher Gewählt wurden. Es wurde auch keine Grobe Pflichtverletzung in den Ausschüssen begangen. Die Ankündigung erfolgte am 21. in der Sitzung. Dann wird eine Br Sitzung ausgelassen und die Neuwahl des BRV +BRS soll erst nach 19 Tagen erfolgen in einer Außerordentlichen Sitzung die auch noch auf 2 std begrenzt ist.(Ich denke mal, das dann ihre kligge wieder vollständig da sein wird, um dann für diese Auflösungen der Ausschüsse zu stimmen) Ist das so richtig wie die das machen wollen? Kann man da einen Rechtsanwalt einschalten und wie können wir das als normale BR Mitglieder machen?
Zweite frage währe noch, wer kann alles bei der Neuwahl des BRV und BRS Wählen. Nur die Vollmitglieder oder auch die Ersatzmitglieder?
Community-Antworten (5)
29.08.2019 um 18:13 Uhr
- BRV und StBRV sind am 21.08 zurückgetreten oder haben Sie nur Ihren Rücktritt angedroht oder angekündigt zum xx.xx.19?
- Ist der BRV noch nicht zurückgetreten ist er weiterhin im Amt und beruft auch weiterhin die Sitzungen mit Tagesordnung ein. Dann wird man bis zur nächsten Sitzung wenig machen können.
- wenn er bereits zurückgetreten ist, bestimmt er eben nicht mehr die nächsten sitzunge, sondern das müsste jemand machen der entweder in der GO als Vertreter vorgesehen ist oder einige BRM erklären sich (aufgrund Selbstzusammensetzung) sozusagen für berufen z.B. der Schriftführer oder ähnliches
- Die beiden sind selbst nach Rücktritt vom Amt (BRV + StBRV) immer noch BRM und müssen zu Sitzungen eingeladen warden.
- Ausschüsse: Es gibt einige Ausschüsse z.B. den Betriebsausschuß in der BRV und StBRV gestzt sind - also 2 Sitze zwingend an die beiden geht - Treten Sie vom Amt des BRV und StBRV zurück scheiden sie auch aus dem BA aus
- Bei einer Neuwahl können sich die beiden aber auch wieder zur Wahl stellen. Werden Sie dann wiedergewählt (Mehrheitsbeschluß) sind Sie auch wieder im BA
- BEi anderen Ausschüssen sind die beiden nicht zwangsläufig setzt. Da wird es daruaf ankommen wie die Mitgleider des Ausschüssen gewählt wurde. Eine solche Wahl kann ja jederezit wieder auf die TO genommen warden. DAnn wird das BR Gremium abstimmen und beshclißen müssen, ob eine Neuwahl durchgeführt wird.
29.08.2019 um 18:18 Uhr
"Können Sie auch Automatisch sämtliche Ausschüsse Auflösen lassen und das nur, weil sie unbedingt in mindestens eins der Ausschüsse rein wollen?"
es gibt entweder "Sie lösen sich automatisch auf" (was Sie NICHT tun), oder jemand kann Sie auflösen lassen. Mit einer entsprechenden Mehrheit könnten die beiden die Ausschüsse umbilden. Dann wären Sie drin, nur wäre die Amtsniederlegung ja obsolet.
"Wenn jetzt auf einmal alle Ausschüsse aufgelöst werden und neu Gewählt werden, dann sind doch die im Nachteil, die vorher Gewählt wurden."
Erm ... Nein! Wieso sollte da jemand im Nachteil sein?
"Es wurde auch keine Grobe Pflichtverletzung in den Ausschüssen begangen."
Wenn eine Mehrheit des BR die Ausschüsse des BR umbilden will, braucht man dafür nur eine Mehrheit. Ein "Grund" ist NICHT erforderlich.
"Ist das so richtig wie die das machen wollen? Kann man da einen Rechtsanwalt einschalten und wie können wir das als normale BR Mitglieder machen?"
Bislang geht aus dem Text nichts hervor, was rechtlich dagegen sprechen würde.
"Zweite frage währe noch, wer kann alles bei der Neuwahl des BRV und BRS Wählen. Nur die Vollmitglieder oder auch die Ersatzmitglieder?"
Das kommt darauf an. Vollmitglieder, die anwesend sind können wählen und gewählt werden. Ersatzmitglieder nur dann, wenn Sie temporär (also für die Sitzung), oder generell "ganz" nachgerückt sind.
29.08.2019 um 22:06 Uhr
Ich wollte damit sagen, dass sie nur als BRV und BRS zurück treten wollen. Im BR wollen sie natürlich bleiben. Jetzt sind sie aber der Meinung, das die Ausschüsse Aufgelöst werden (heißt, das die, die da jetzt noch drin sind, sind dann eben draußen und die beiden wollen dann dafür rein) Was können aber die jetzt dafür, das die beiden unbedingt in einen Ausschuss rein wollen, wo sie sich vorher vor gedrückt haben? Dann müsste rein Theoretisch jedesmal ein Ausschuss aufgelöst und wieder neu Gewählt werden, weil XY da unbedingt rein will... und die, die vorher Gewählt wurden, haben das nachsehen. Sie haben es am 21. Angekündigt und es sollte als Top auf die Tagesordnung. Es fällt aber die nächste Sitzung aus... Keine Ahnung aus welchem Grund das Ausfällt. Und dann die Woche darauf, also insgesamt 19 tage später, nach der Ankündigung, sollen der neue BRV und BRS Gewählt werden. Ich habe aber mal gelesen, das sowas innerhalb von 7 Tagen geschehen muss, sonst ist die Neuwahl ungültig. ( Nur der Vorstiz und Stelli, nicht das gesamte Gremium) Ich denke aber auch, das es am Gremium selber liegt, ob die Ausschüsse Aufgelöst werden oder nicht. Am ende der ganzen Geschichte, kann man nichts großartiges gegen solche Menschen machen, die den Status eines BR Ausnutzen und nur deshalb da drin sind, weil sie ne Freistellung haben wollen. Selbst wenn der Br ganz aufgelöst wird, können solche Nasen da wieder rein, wenn sie Gewählt werden. Ich kann nicht viel dazu sagen aber unser Betriebsrat dürfte keiner sein, da die sich an nichts halten und mit dem AG zusammen Arbeiten... Aber solange sie eben die Mehrheit im Gremium haben, so lange haben sie auch die Macht, machen zu können, was sie wollen.... Leider!!!! Ich werde für meinen teil versuchen, noch die restliche Amtszeit zu überstehen und dann war es das für mich. Für mich gibt es kein Recht in Deutschland. Hier Herrscht die Macht des Geldes und der Unterdrückung bzw Ausbeutung..... damit wäre wohl alles gesagt. Danke für die Antwort
30.08.2019 um 11:42 Uhr
@ Rapsy Ich habe mir lange überlegt, ob dein letzter Tweet überhaupt eine Stellungsnahme wert ist, aber ich will ihn nicht einfach so stehen lassen da ich mich doch über die letzten Äußerungen ziemlich geärgert habt.
Das ist Demokratie in Reinform. Eure Mitarbeiter haben ein Gremium in freien und geheimen Wahlen gewählt (viele Länder wären froh wenn es sowas gäbe). Innerhalb des Gremiums wird demokratisch abgestimmt. Jede Stimme hat das gleiche Gewicht, egal ob BR-Vorsitzender, oder gerade aktives Ersatzmitglied. Die Mehrheit bestimmt den Weg, solange sie sich innerhalb der bestehenden Gesetze/ Verordnungen bewegt.
Ist im BR nicht anders als im Bundestag, wenn man keine Mehrheit hat, dann muss man versuchen, Verbündete zu finden, oder damit leben, dass man seine Vorstellungen nicht durchsetzen kann. Das nennt man Demokratie.
Aber wenn es dir hier in Deutschland so wenig gefällt, hier gibt es auch Reisefreiheit. Es ist also jedem freigestellt, sich einen Ort zu suchen, der seinen Vorstellungen eher entspricht.
30.08.2019 um 12:20 Uhr
"also insgesamt 19 tage später, nach der Ankündigung, sollen der neue BRV und BRS Gewählt werden. Ich habe aber mal gelesen, das sowas innerhalb von 7 Tagen geschehen muss, sonst ist die Neuwahl ungültig. ( Nur der Vorstiz und Stelli, nicht das gesamte Gremium)"
Sorry, aber das ist Unsinn. Es gibt da keine Frist. Nur wäre der BR ohne BRV und BRVS eben ohne rechtliche Vertretung. Und selbst wenn es eine Frist gäbe, würde die ja nicht mit der Ankündigung zu laufen beginnen, sondern mit dem Rücktritt.
"Jetzt sind sie aber der Meinung, das die Ausschüsse Aufgelöst werden"
und das ist halt Bullshit!
"Was können aber die jetzt dafür, das die beiden unbedingt in einen Ausschuss rein wollen, wo sie sich vorher vor gedrückt haben?"
Nichts! Aber es kann ja jederzeit jemand in einen Ausschuss wollen. Und entweder hat man eine Mehrheit und schafft es dann rein, oder eben nicht.
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