Fristablauf für Einreichung von Wahlvorschlägen
Nochmal eine Frage:
Morgen läuft in unserem Betrieb die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ab.
In der Geschäftsordnung vom Wahlvorstand steht geschrieben: "An Tagen mit Fristablauf ist das Wahlvorstandbüro von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr bestetzt zu halten".
Können Mitarbeiter auch nach 16:00 Uhr noch Wahlvorschläge einreichen und wie wird mit diesen verfahren?
Vielen Dank für Eure Bemühungen :-)
Community-Antworten (6)
28.04.2014 um 11:00 Uhr
@Oiski... Das Fristende ist doch angegeben, warum soll man dann nach 16.00 h noch etwas abgeben dürfen, was man vor 16.00 h tun kann %-)
28.04.2014 um 11:03 Uhr
ja es kann nach 16 Uhr noch was eingereicht werden... ihr habt ja nur geschrieben, dass von dieser Uhrzeit bis 16 Uhr das Büro besetzt ist, nicht dass hier der letzte Abgabezeitpunkt ist.
Im wahlausschreiben hättet ihr aber eigentlich die genaue Uhrzeit angeben müssen, wenn ihr das nicht gemacht habt, ist die letzte Zeit um Wahlvorschläge abzugeben das Ende eurer letzten Schicht. Wenn ihr z.B. Nachtschicht habt, dann muss ein WV bis 24 bzw.0.00 Uhr anwesend bleiben um die letzten Wahlvorschläge annehmen zu können.
Hättet ihr ein bisschen klüger beim Wahlausschreiben machen müssen :)
Gruß
28.04.2014 um 11:06 Uhr
Die Geschäftsordnung wird ja nun nicht öffentlich kommuniziert, deshalb meine Frage...
Das spielt aber keine Rolle oder??
28.04.2014 um 11:18 Uhr
Hm...habe mich beim Wahlausschreiben auf das musster von W.A.F. verlassen. Aber dann weiß ich es fürs nächste Mal ;-)
Bei uns gibt es keinen Schichtdienst. Wir haben hier Gleitzeit. Die Kernzeit endet i.d.R. um 16:00 Uhr, am Tag x (Fristablauf) für einzelne Mitarbeiter um 18:00 Uhr.
Dürfte also reichen wenn das Büro bis 18:00 Uhr besetzt ist?
28.04.2014 um 11:38 Uhr
wenn manche bis 18.00Uhr da sind dann ist 18 Uhr das fristende ja.
Naja die Daten beim Musterblatt muss man ja noch selber eintragen, auch das Fristende :)
Beim nächsten mal bist schlauer :)
Wir haben auch ne Uhrzeit rein, weil es sonst zu Ungereimtheiten oder sowas kommt am letzten tag der Abgabe, vor allem wissen die MA dann nicht so recht wann der letzte Zeitpunkt ist, allein aus dem Grund haben wir alles ganz genau beschrieben im Wahlausschreiben..
Musst ja immer bedenken, dass die MA nur das wissen, was der WV aushängt bzw. schreibt.
Gruß
28.04.2014 um 11:46 Uhr
Da hast Du recht. Wie heissts so schön - aus Fehlern lernt man.
Bei uns ist es eh ganz praktisch, wir haben eine Arbeitszeitverwaltung in der man sieht, wer anwesend ist oder nicht (ob das bzgl. Datenschutz auch so toll ist sei jetzt mal dahingestellt). Da sehe ich ja ob noch wer da ist oder nicht.
Wenn der letzte geht, mach ich mich auch einfach auf den Heimweg.
Vielen Dank für die Info und einen schönen Tag.
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