Nochmal eine Frage:

Morgen läuft in unserem Betrieb die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ab.

In der Geschäftsordnung vom Wahlvorstand steht geschrieben: "An Tagen mit Fristablauf ist das Wahlvorstandbüro von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr bestetzt zu halten".

Können Mitarbeiter auch nach 16:00 Uhr noch Wahlvorschläge einreichen und wie wird mit diesen verfahren?

Vielen Dank für Eure Bemühungen :-)