Frist Einreichung von Wahlvorschlägen
Der Wahlhelfer4 der W.A.F. verwirrt mich! Wir werden am am 29.04.14 die Wahlversammlung durchführen. Unser Wahlverfahren ist das vereinfachte, einstufige. Im Terminrechner des Wahlhelfers wird als Ablauf Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen der 17.04. angegeben. §14a Abs.3 Satz 2 BetrVG sieht allerdings vor, dass die Frist eine Woche vor der Wahlversammlung abläuft. Das wäre somit der 22.04.14. Was stimmt hier nicht?
Community-Antworten (3)
22.03.2014 um 18:55 Uhr
Ich nehme mal an, der Rechner berücksichtigt, dass noch eventuelle Nachfristen für behebbare Mängel berücksichtigt werden können.
23.03.2014 um 06:36 Uhr
Schon mal was von Ostern gehört? Das sind Karfreitag (18.04.) und Ostermontag (21.04.). Also wenn der Samstag kein normaler Arbeitstag ist bleibt als Abgabetermin nur der 17.04.2014. Alles korrekt.
23.03.2014 um 09:13 Uhr
Ostern musste ich bei Wikipedia recherchieren ;-) Aber was eine Woche ist, das weiß ich noch! Wenn die Wahlversammlung am Dienstag den 29.04. stattfindet, dann ist eine Woche vorher der Dienstag, 22.04.!
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