Wahlberechtigung bei SBV Wahl
Guten Morgen zusammen, mir ist bewusst, dass ich mit meiner Frage möglicherweise nicht im richtigen Forum bin, dennoch erlaube ich mir diese zu stellen, da wir aktuell Meinungsverschiedenheiten im Gremium haben. Wir sind ein Berufsförderungswerk und bilden Erwachsene Menschen in neuen Berufen aus. Unsere Teilnehmer sind oft schwerbehindert. Diese werden sowohl von festen Mitarbeitern, als auch von freischaffenden Dozenten unterrichtet. Demnächst stehen die Wahlen zur SBV an und es wird diskutiert wer überhaupt wahlberechtigt ist. Dass die festen und schwerbehinderten Mitarbeiter wahlberechtigt sind steht außer Frage. Wie sieht es jedoch mit unseren Teilnehmern aus, welche über Kostenträger wie die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaften oder die Agentur für Arbeit zu uns geschickt werden? Und... Wie sieht es mit den freischaffenden Dozenten aus. Sind diese wahlberechtigt? Gelten hier möglicherweise dieselben Regeln wie bei Betriebsratswahlen? Wir werden es wahrscheinlich rechtlich klären lassen, es wäre jedoch sehr hilfreich hier verschiedene Ansichten zu bekommen. Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und wünsch ein schönes Wochenende.
Community-Antworten (2)
02.09.2022 um 14:00 Uhr
Zunächst mal die Frage für mein Verständnis. Was meinst du mit wahlberechtigt“ feste und Schwerbehinderte Menschen“? Wahlberechtigt, sind ausschließlich nur Schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen! Und ja, wählen dürften alle, die auch einen Betriebsrat wählen können, allerdings müssen diese schwerbehindert/gleichgestellt sein! Ausnahme, auch leitende Angestellte dürfen wählen wenn sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind!
02.09.2022 um 18:19 Uhr
Wahlberechtigt sind die Mitarbeiter der Einrichtung. Nicht wahlberechtigt sind in der Einrichtung betreute Personen. Freischaffende Dozenten sind nicht Angestellte der Einrichtung und somit nicht wahlberechtigt.
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