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Stimmgewicht KBR

H
HerzchenBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind aktuell eine Firma im Wachstum.

Aktuell sind wir noch 4 ( A,B,C,D)Firmen, mit 4 Betriebsräten.

Firma A: Gremium 9 Mitglieder, 1 Freistellung Firma B: Gremium 9 Mitglieder, 1 Freistellung Firma C: 2 regional Gremien a 9 Mitglieder, mit jeweils 1 Freistellung Firma D: keinen Betriebsrat, wird durch die anderen aktuell mitbetreut

Daraus hat sich ein GBR gebildet (8 Mitglieder), dieser entsendet 4 Mitglieder in den KBR.

In Naher Zukunft werden die Firmen B,C,D in die A verschmolzen. Die Betriebsräte bleiben erhalten, genau wie der GBR. Zum Zeitpunkt der Wahl waren es ca. 400 MA weniger. Welche Stimmen nehmen wir mit in den KBR?. Stimmen zum Zeitpunkt der Wahlen oder die zur Verschmelzung?

1.02901

Community-Antworten (1)

W
wischwasch

27.04.2014 um 10:50 Uhr

§§ 55 (3) in Verbindung mit 47 (7) BetrVG:

Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, Wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind.

Die Wählerliste gilt .

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