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Mitgliedschaft kommt nicht gut an bei Vorgesetzten

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Anyu
Sep 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin 1. Ersatzmitglied in unserem BR und habe vor Kurzem das erste Mal an einer Sitzung teilgenommen. Aufgrund Krankheit eines Mitglieds werde ich demnächst öfter dabei sein. Meine Vorgesetzten scheinen ein Problem damit zu haben. Mir wird vorgeworfen sie nicht informiert zu haben, dass ich als Ersatzmitglied automatisch nachrutsche ( bin davon ausgegangen dass dies gängiges Wissen ist ) ich soll für den Fall einer Sitzung dafür sorgen, dass das Büro anständig besetzt ist, darauf achten dass zu dem Zeitpunkt die Kollegen nicht in längeren Meetings sind usw. Demnächst habe ich meine BR Schulungen. Meine Chefin hat ohne meines Wissens einen dieser Kurse um einen Monat verschoben , zufällig ist dieser Termin zwei Tage nach meinem Urlaub, auch dies wird mir nun negativ ausgelegt. Also alles eigentlich sehr fadenscheinig. Ich bin mir etwas unschlüssig, wie ich mich verhalten soll. Info über anstehende Sitzungen habe ich sofort an meine direkte Vorgesetzte weitergeleitet. Ich habe die Befürchtung, dass dies erst der Anfang war.

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Community-Antworten (11)

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EDDFBR

02.09.2022 um 00:25 Uhr

Moin,

hier musst du von Anfang an klare Kante zeigen! Klar und unstrittig ist, dass du dich abmelden musst, wenn du Betriebsratsarbeit ausübst. Generell hast du bei der Abwägung, ob du jetzt BR-Tätigkeit ausübst betriebliche Belange zu berücksichtigen. D.h. in einem offenkundigen Fall, wenn durch deine Abwesenheit dem Betrieb ein erheblicher Schaden entsteht musst du abwägen ob die BR-Arbeit so dringend notwendig ist, dass du das in Kauf nimmst.

Generell aber bist du, wenn du diese Grundsätze beherzigst, deinen Verpflichtungen nachgekommen. Zu mehr darf dich der AG nicht nötigen.

Für deine konkreten Fälle: Wenn du vom Sitzungstermin bzw. von deinem Nachrücken erfährst, prüfst du für dich, ob deine Teilnahme verantworten kannst. Wenn ja, informierst du deinen Vorgesetzten über deine Abwesenheit, und gut isses. Wenn der Termin vorüber ist meldest du dich zurück. WIE du dich abmeldest bzw. zurückmeldest kannst du selbst entscheiden, das darf dir der AG nicht vorschreiben. Wie der AG die Arbeit in deiner Abwesenheit organisiert ist seine Sache, das obliegt nicht deiner Verantwortung.

Was deine BR-Schulungen angeht: Der AG hat kein Recht, deine Termine zu verschieben. Im übrigen sind das auch nicht DEINE Termine, sondern das Gremium als Ganzes hat dich zur Schulung entsandt. Hier hat der AG nichts zu ändern. Da muss auch das ganze Gremium klare Kante zeigen.

Im übrigen brauchst du als BR generell ein dickes Fell. Da sind diese Reibereien ein gutes Training. Gehe ruhig gegenüber deinen Vorgesetzten offensiv damit um. Vorschlag: Gehe auf sie zu und sage, dass du ihnen gerne erklärst, was deine BR-Tätigkeit nur für die Arbeitsabläufe bedeutet. Gerne mache mache das Angebot, dass du bestimmte Regeln und Vorgehensweisen mit ihnen abstimmst damit sie wissen, was sie erwartet. Aber in der Sache selbst solltest du keine Kompromisse machen. Lass dir nicht vorschreiben, wann und in welchem Umfang du BR-Tätigkeit machst wenn du als Nachrücker aktiv bist. Du wägst das ab, das ist DEINE Entscheidung.

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Challenger

02.09.2022 um 02:26 Uhr

Zitat Anyu : ......... ich soll für den Fall einer Sitzung dafür sorgen, dass das Büro anständig besetzt ist, darauf achten dass zu dem Zeitpunkt die Kollegen nicht in längeren Meetings sind usw.

Das ist nicht Dein Job, sondern grundsätzlich die Sache des AG. Darauf hat ja schon EDDFBR eindrucksvoll hingewiesen.

K
Kampfschwein

02.09.2022 um 02:37 Uhr

Hallo EDDFBR, für Deinen Beitrag gebe ich Dir mal locker 4,5 von 5 Sternen.

Aber das hier :

Vorschlag: Gehe auf sie zu und sage, dass du ihnen gerne erklärst, was deine BR-Tätigkeit nur für die Arbeitsabläufe bedeutet. Gerne mache mache das Angebot, dass du bestimmte Regeln und Vorgehensweisen mit ihnen abstimmst damit sie wissen, was sie erwartet.

würde ich nicht empfehlen. Das sollte der BR mit dem AG z.B. in einem Monatsgespräch aufbröseln, zumal Anyu ohnehin nur Ersatzmitglied ist.

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enigmathika

02.09.2022 um 10:04 Uhr

"Wenn du vom Sitzungstermin bzw. von deinem Nachrücken erfährst, prüfst du für dich, ob deine Teilnahme verantworten kannst." Eigentlich muss die Prüfung anders herum verlaufen. Betriebsratsarbeit geht vor. Du prüfst also nicht, ob Du die Teilnahme verantworten kannst, sondern ob es einen zwingenden Grund für Dein Fernbleiben gibt. Wenn Dein Arbeitgeber rechtzeitig von der Sitzung erfährt, muss(!) er eine Vertretung organisieren.

Ansonsten ist den Ausführungen von EDDFBR nichts mehr hinzuzufügen!

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lolium

02.09.2022 um 10:25 Uhr

Nach meiner Erfahrung brauch einige Vorgesetzte etwas Zeit uns sich an die BR-Tätigkeit eines Mitarbeiters zu gewöhnen.... Kommt bei uns auch immer wieder vor. Lass Dich nicht entmutigen!! Hol Dir die Unterstüzung aus dem Gremium. Guck mal, ob andere ähnliche Erfahrungen gemacht haben und tauscht Euch aus. Vielleicht kannst Du mal zusammen mit eurem Vorsitzenden das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen um einige Dinge freundlich, aber bestimmt klarzustellen. Ich würde sehr dazu raten, solche Dinge wie ein BR-Seminar eigenmächtig zu verschieden von vorne herein nicht zu tollerieren. Sollte die Vorgesetzte begründete Bedenken vorbringt, kann man ja über einen neuen Termin sprechen, aber so geht es nicht. Es ist auch Aufgabe des Gremiums hier tätig zu werden um Dich zu unterstützen.

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Anyu

02.09.2022 um 10:55 Uhr

Ich habe die volle Unterstützung unseres Vorsitzenden. Ich habe mich bewusst zur Wahl aufstellen lassen und es mir vorher gründlich überlegt. Hat zwar nur zum Ersatzmitglied gereicht, trotzdem nehme ich den jetzigen Einsatz ernst . Ich bin meiner Pflicht nachgekommen und habe die Termine sofort gemeldet. Nur habe ich mit soviel Gegenwind einfach nicht gerechnet.

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DummerHund

02.09.2022 um 11:49 Uhr

Gegenwind ist der Wind der Dinge verlangsamen kann, aber nicht aufhält. Wie die Kollegen hier schon alle Beschreiben, gleich gegen angehen und das Fahrwasser wird sich mit der Zeit beruhigen.

C
Challenger

02.09.2022 um 12:13 Uhr

Zitat Enigmathika "Wenn du vom Sitzungstermin bzw. von deinem Nachrücken erfährst, prüfst du für dich, ob deine Teilnahme verantworten kannst." Eigentlich muss die Prüfung anders herum verlaufen. Betriebsratsarbeit geht vor.

Nicht nur eigentlich, sondern grundsätzlich. Genauer gesagt : Betriebsratsarbeit hat, von absoluten Ausnahmen abgesehen, Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung.

C
Challenger

02.09.2022 um 14:51 Uhr

Diese Entscheidung solltest Du Dir mal gut merken. Du weißt derzeit noch nicht, was in Zukunft noch alles auf Dich zukommt.

BAG, Beschluß vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit

Fundstellen: BAGE 65, 230-238; AP Nr. 78 zu § 37 BetrVG 1972; EzA Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972; NZA 1991, 430-432; BB 1991, 759-761; DB 1991, 973-974

Leitsatz:

Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers nach § 37 Abs. 2 BetrVG erschöpft sich nicht darin, den Betriebsratsmitgliedern die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche freie Zeit zu gewähren. Auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums muß der Arbeitgeber auf die Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen.

K
Kampfschwein

02.09.2022 um 15:54 Uhr

Merk Dir diese Entscheidung gleich mit.

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.1.2022, - 2 TaBV 30/21 -.

Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit Jede objektive Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist von dem Verbot erfasst. Dies unabhängig davon, ob sie mit dem Ziel der Behinderung ausgeübt wird oder schuldhaft erfolgt (LAG Hamm, Beschluss v. 23.6.2014, 13 TaBVGa 20/14). Anweisungen des Arbeitgebers, die sich nicht im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Normen halten, sind in der Regel als Störung der Betriebsratsarbeit zu qualifizieren. (LAG Hamm, Beschluss v. 26.11.2013, 7 TaBV 74/13

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Anyu

02.09.2022 um 19:57 Uhr

Vielen Dank für euren Input.

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