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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwang zur Mitgliedschaft bei Festanstellung

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Conny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen ! In unserem Betrieb wird seit neuestem dem Mitarbeiter der nach der Probezeit eine Festanstellung bekommt zusammen mit dem Arbeitsvertrag ein Mitgliedsvertrag vorgelegt der von dem Mitarbeiter zu unterschreiben ist. Diese Mitgliedschaft ist kostenpflichtig . Der Monatsbeitrag von 2.50 Euro wird vom Lohn abgezogen.Kann leider nicht den Namen nennen der Vereinigung-auf jedenfall in ganz Deutschland vertreten. Ich bin der Meinung wenn ich z.B.in eine Gewerkschft eintrete ist das doch meine Sache und freiwillig. Sollte einem MA gekündigt werden ist auch die Mitgliedschaft erloschen. Ein Beispiel: arbeite bei Opel , später bei BMW--zahl doch dann nicht weiter im Opelverein oder? Diese Sache ist uns BR erst durch interne Anfragen der Betroffenen MA bekannt geworden!!! Wie sollten wir uns ( BR ) jetzt Verhalten ohne die MA in Schwierigkeiten zu bringen?

4.02409

Community-Antworten (9)

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Bergmann

26.09.2006 um 09:03 Uhr

Mitgliedschaft in was ist die Frage ? Für 2.50 € ist es sicherlich nicht eine Gewerkschaft !!Macht es so wie bei uns-beitreten,Festanstellung annehmen und fristgerecht wieder kündigen.

C
Conny

26.09.2006 um 09:11 Uhr

Danke für Deine Antwort! Die Frage ist eigentlich die " Darf der AG so etwas eigentlich von einem Neuen MA verlangen? Es ist doch Erpressung.

W
Werner

26.09.2006 um 09:27 Uhr

Hallo Conny, ich glaube, dass dieses Vorgehen gegen Art.9 des Grundgesetzes verstößt.

L
Lotte

26.09.2006 um 10:24 Uhr

@Conny

Mittlerweile scheint es z.B. bei einigen Wohlfahrtsverbänden bei Abschluss von AV gang und gäbe zu sein, sehr, sehr viel Wert auf den Eintritt in den Mitgliedsverband zu legen.

Falls dieses "Wert legen" soweit geht, dass ein AV bei Nichtunterschrift nicht zustande kommt, würde ich den AG als BR auf die §§ 2,9 des GG und § 240 StGB verweisen

In manchen BL ist allerding die Mitgliedschaft in der Arbeitnehmerkammer Pflicht, aber das meinst Du nicht, oder?

C
Conny

26.09.2006 um 10:37 Uhr

Hallo Lotte! Mir als BRV ist nicht bekannt das eine Arbeitnehmerkammerpflicht besteht bei uns.Der AG müsste mir doch da Auskunft geben .Oder nicht?Jeder neue MA den dies betrifft,hat Angst um den Arbeitsplatz und unterschreibt einfach. Da wir als BR diese Angelegenheit erst erfahren haben ,konnten wir auch keine Aufklärung vornehmen.Übrigens mit dem "Wohlfahrtsverband" hast du den Nagel auf dem Kopf getroffen,wir sind einer.Bei uns läuft der Tarifvertrag mit Verdi per 31.12.06 aus und es wird kein neuer mehr gemacht. Ich glaube da liegt der Hase im Pfeffer, da eine GGmbh gegründet werden soll und alle bisherigen Vergütungen und v.m. abgeschafft werden sollen.Du siehst wir haben einen schweren Kampf weiterhin vor uns.Ein Mobbing des BR von seiten der PDL liegt schon vor. Danke für deine Nachricht. Conny

L
Lotte

26.09.2006 um 11:05 Uhr

@Conny, das mit der ANK hättest Du mit Sicherheit auch als "einfacher" AN an Deiner Lohnabrechnung gemerkt, wird nämlich auch monatlich einbehalten.

Werdet Ihr gespalten oder ändert sich nur die Rechtsform?

C
Conny

26.09.2006 um 11:36 Uhr

Ich habe auf meiner Lohnabrechnung nichts dergleichen an Abzügen.Wird nur bei neuen MA gemacht. Hab so eben erfahren das es bei uns keine ANK gibt. Conny

H
Helene

26.09.2006 um 12:18 Uhr

Von einer Arbeitnehmerkammer habe ich noch nie etwas gehört. Vielleicht wäre es möglich hier mal irgendwelche Informationen zu veröffentlichen.

Zwangsmitgliedschaft das hört sich so nach Sekte an. Gibt es vielleicht auch einen Ober-Guru?

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Conny

26.09.2006 um 12:51 Uhr

Hallo Helena, danke für Deinen Hinweis hab mich verdruckt. Es gibt diese Kammer schon, aber die heißt Arbeiterkammer und die ist meistens in österrei ch vertreten und bei uns gibt es so was auch, ist aber nicht die Regel. Also ignorier dies einfach .,tut mir leid, ist mir leiderein Fehler unterlaufen. Conny

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