Ersatzmitglieder einladen obwohol Betriebsrat komplett ist
Hallo, ist es rechtlich erlaubt Ersatzmitglieder zu Sitzungen einzuladen obwohl das Gremium vollständig ist? Das Ersatzmitglied soll einmal im Monat geladen werden damit dieser auf dem laufenden ist. In den Sitzungen an sich hat dieser dann kein Stimmrecht.
Community-Antworten (5)
01.09.2022 um 15:03 Uhr
"ist es rechtlich erlaubt Ersatzmitglieder zu Sitzungen einzuladen obwohl das Gremium vollständig ist?"
Nein! Alle Beschlüsse die der BR fasst würden ungültig werden (Nichtöffentlichkeit der Sitzung wäre nicht mehr gewahrt).
01.09.2022 um 15:13 Uhr
Das Ersatzmitglied kann sich vor der Sitzung freistellen, um sich auf den aktuellen Stand zu bringen. Ansonsten müssen innerhalb der Sitzung alle offenen Fragen geklärt werden.
Immer dran denken, EBRM rückt nach, sobald das BRM verhindert ist. Dazu ist keine Sitzung notwendig.
01.09.2022 um 15:33 Uhr
Zu jeder Zeit zu allen Themen als EBRM auf Stand zu bleiben, ist auch nirgends juristisch vorgesehen.
Wenn das EBRM (ausschließlich im Falle einer rechtlichen oder tatsächlichen Verhinderung) nachrückt, kann er sich durch tempöräre Einsichtnahme auf die konkret anstehenden Tagesordnungspunkte vorbereiten.
Das ist auch alles sehr eng gefasst, und darüber hinaus sind nur Einladungen in besonderen Fällen nach § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG möglich.
Es wäre z.B. denkbar, dass das EBRM ausnahmsweise mal als wichtiger Sachverständiger gebraucht wird. Aber das muss dann auch wirklich so sein, ich würde da gar nicht erst versuchen irgendwas zu konstruieren.
Das EBRM sollte sich also stets nur auf das wesentliche im Rahmen des zeitweiligen Nachrückens vorbereiten - für alles andere wird man auch keine Freistellung nach §37 rechtfertigen können.
01.09.2022 um 16:34 Uhr
Nein, auf gar keinen Fall!
01.09.2022 um 18:12 Uhr
Nein, wenn kein Ersatzfall vorliegt, dann ist dieser Person zu diesem Zeitpunkt auch kein Betriebsratsmitglied und darf nicht teilnehmen. BR-Sitzungen sind nichtöffentlich und "Gäste" sind daher nicht zulässig.
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