Wahlvorstand
Hallo! Mal eine Frage - Darf der Wahlvorstand aus Kandidaten des zu wählenden Betriebsrates bzw. des alten Betriebsrates bestehen? Bei uns besteht schon ein Betriebsrat .
Community-Antworten (5)
25.04.2014 um 12:19 Uhr
Ja das ist moeglich
25.04.2014 um 12:42 Uhr
Ja, das darf er. Bei uns ist der noch amtierende BRV auch der Vorsitzende des Wahlvorstandes.
27.04.2014 um 22:52 Uhr
Ja darf. Hat aber einen Beigeschmack, wenn sich die Belegschaft nicht einig ist. Meine Empfehlung: der BR sollte sich da raus halten und neutrale Kollegen sollen das machen. Da kann man Euch nie was vorwerfen, wenn eine Wahlvorstand dann in den BR gewählt wird. Gerüchte sind schnell verbreitet.
27.04.2014 um 23:53 Uhr
Hat aber einen Beigeschmack erklär doch mal welchen?
28.04.2014 um 10:25 Uhr
@Hasenfuss Das sind märchenhafte Ausführungen von Dir zum Thema 'Beigeschmack' und entsprechen regelmäßig NICHT der Realität, sondern nur dem verqueren Gedankengut eines Gerüchtekatalysators.
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