Erstellt am 25.04.2014 um 10:19 Uhr von einkauf
Erstellt am 25.04.2014 um 10:42 Uhr von Drauelbukse
Ja, das darf er. Bei uns ist der noch amtierende BRV auch der Vorsitzende des Wahlvorstandes.
Erstellt am 27.04.2014 um 20:52 Uhr von Hasenfuss
Ja darf. Hat aber einen Beigeschmack, wenn sich die Belegschaft nicht einig ist. Meine Empfehlung: der BR sollte sich da raus halten und neutrale Kollegen sollen das machen. Da kann man Euch nie was vorwerfen, wenn eine Wahlvorstand dann in den BR gewählt wird. Gerüchte sind schnell verbreitet.
Erstellt am 27.04.2014 um 21:53 Uhr von nicoline
*Hat aber einen Beigeschmack*
erklär doch mal welchen?
Erstellt am 28.04.2014 um 08:25 Uhr von Kölner
@Hasenfuss
Das sind märchenhafte Ausführungen von Dir zum Thema 'Beigeschmack' und entsprechen regelmäßig NICHT der Realität, sondern nur dem verqueren Gedankengut eines Gerüchtekatalysators.