W.A.F. LogoSeminare

Wahl und kein Ende

T
Teufel
Nov 2016 bearbeitet

Guten morgen,

Wer weiß Rat.

Da unser w v das Amt niedergelegt hat haben wir vom b r neu nominiert.

Da wie immer keiner was machen wollte habe ich mir nun den Schuh angezogen.

Wir wählen am 8. Mai.

Habe mir mal die Sachen im Ordner u.a. Die Listen die eingereicht wurden angesehen.

Bei einer ist ins aufgefallen dass die Position drei gestrichen wurde und die Person an die Stelle sechs auf der liste gesetzt wurde.

Allerdings wurde dann mit Nummer vier weitergemacht.

Also ist Position drei nicht besetzt.

Die listenführerin hat die Positionen nicht abgeändert.

Der w v hat nichts gemacht.

Gilt die liste oder ist diese ungültig.

Ich denke wir können da nichts mehr machen.

Wäre das ein Grund die Wahl anzufechten.?

Wie sieht es aus wenn wir auszählen, Diese Auszählung IST ja öffentlich. Nachdem das passiert ist will der AG bei der Ermittlung helfen. Habe gesagt wir machen das selbst.

Kann er dann noch dabei bleiben oder muss er nach der öffentlichen Auszählung gehen?

1.12702

Community-Antworten (2)

G
gironimo

25.04.2014 um 11:49 Uhr

Die Frage ist, wann wurde Nr. 3 gestrichen. Wenn dies vor dem sammeln der Stützunterschriften geschehen ist, sehe ich darin kein Problem. Die Reihenfolge ist ja nach wie vor erkennbar.

Wenn der vorherige WV die Liste bereits geprüft und für o.k. befunden hat, reicht vielleicht ein Gespräch, um den Sachverhalt zu klären.

Ansonsten - ja, die Auszählung ist öffentlich. Auf dem Stimmzettel ist ja dann auch keine Lücke mehr.

Das Angebot des AGs würde ich dankend aber bestimmt zurückweisen; das ist nun einmal alles Aufgabe des WV.

Ich denke: Augen zu und durch.

P
Pjöööng

25.04.2014 um 12:44 Uhr

Eine Kandidatenauflistung in der Form

  1. N.N.
  2. N.N.
  3. N.N.
  4. N.N. (...) ist unbedenklich, da der Gesetzgeber nur eine "erkennbare Reihenfolge" verlangt. Diese ist hier gegeben.

Für die Gültigkeit der Stützunterschrigften wäre wichtig, dass die Veränderung der Reihenfolge vor Einholung der Stützunterschriften erfolgt ist.

Da aber, wenn ich Dich richtig verstehe, diese Listen sowisco schon zugelassen sind, braucght Ihr Euch darüber keinen Kopf zu machen. Ihr macht da weiter, wo der alte WV aufgehört hat.

Und immer dran denken: Es hat vermutlich noch nie auch nur eine einzige BR-WQahl gegeben, die nicht irgendwo anfechtbar gewesen wäre. Eine BR-Wahl 100%ig korrekt durchzuführen ist zumindest ebenso anstrengend, wie im Straßenverkehr niemals eine Regel zu brechen. Von daher, so lange die Wahl nur möglicherweise eventuell unter Umständen anfechtbar sein könnte: Weitermachen! Lediglich wenn Eure Vorgänge solche Klöpse gerollt hätten, dass die Wahl voraussichtlich nichtig wäre ist das ein Grund die Notbremse zu ziehen.

"Bei der Ermittlung helfen"? Was gibt es nach der öffentlichen Auszählung noch groß zu ermitteln. Bei Persönlichkeitswahl ist die Reihenfolge der Gewählten zu ermitteln, bei Listenwahl ein bisschen d'Hondt, mehr ist dann doch gar nicht mehr zu ermitteln. Das schafft Ihr auch alleine und der Arbeitgeber kann später nachrechnen ob Ihr das richtig gemacht habt.

Ihre Antwort