Erstellt am 24.04.2014 um 17:23 Uhr von Oblatixx
Vorab: Der BR ist kein Tribunal, der andere runtermacht und verurteilt.
Der Gegenüber des BR ist der Arbeitgeber, und da können auch diverse Probleme besprochen und geklärt werden.
Der Abteilungsleiter ist in der Regel Arbeitnehmer und vom BR zu vertreten!
Erstellt am 24.04.2014 um 17:37 Uhr von gironimo
.... obwohl - den Dialog zu suchen, um Missstände möglichst geräuschlos aus der Welt zu räumen, ist immer der beste Weg. Es kommt eben immer auf den richtigen Ton an. Dabei sollte man in der Tat den Eindruck vermeiden, wie in Oblatixx beschreibt.
Der BR kann einen Abteilungsleiter bitten, zu sich zu kommen - besser ist vielleicht man geht hin (Abwägungssache).
Ist eine Klärung auf dieser Weise nicht möglich, ist der Arbeitgeber derjenige der angesprochen werden muss.