Änderung der Anhörung nach § 99 BetrVG nach 3 Monaten
Eine bereits am 23.01.2014 erfolgte Anhörung zur unbefristeten Übernahme nach der Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis soll am 23.04.2014 korrigiert werden. Der Betriebsrat hat der Anhörung vom 23.01.2014 sowie der Eingruppierung zugestimmt.
Kann der Arbeitgeber die Anhörung am 23.04.2014 ändern? Er informiert, dass die Festeinstellung in eine Befristung geändert werden soll.
Geht das?
Community-Antworten (2)
23.04.2014 um 13:53 Uhr
Das wäre eine neu Anhörung. Immerhin gibt es ja wesentliche Änderungen der Gesamtumstände. Allerdings dürfte ja kaum eine Zustimmungsverweigerung des BR zu erwarten sein .....
Ich würde jetzt erst einmal im Vorfeld den AG auffordern darzulegen, warum er seine Meinung geändert hat.
23.04.2014 um 19:16 Uhr
Ja, das geht. Der AG hat Euch am 13.01. mitgeteilt, dass er einen Azubi unbefristet einstellen will und Euch dazu angehört. Das verpflichtet ihn aber nicht, diese Absicht auch umzusetzen. Darum kann er Euch jetzt (23.04.) um die Zustimmung zu einer anders formulierten Einstellung bitten. Anders wäre es nur, wenn schon ein Arbeitsvertrag zu den ursprünglichen Bedingungen geschlossen worden wäre.
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