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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

wieder Mehrfach Stützunterschriften nach Heilungsfrist

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NickBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

etwas aus dem Kuriositätenkabinett und vorab zur Verteidigung, wir wählen erstmals turnusmäßig. Es wurden 2 AG gesteuerte Vorschlagslisten mit identischen StützU. eingereicht. Als WV haben wir alle Stützer schriftlich aufgefordert, sich innerhalb der 3 Tagesfrist Frist für eine Liste zu entscheiden und bei dem namentlich benannten WV Mitgliedern abzugeben. Erfolgt keine Abgabe, wird die StützU., der zuerst eingereichten Liste zugeordnet.--- Soweit so gut. ---- Heute erhielt ich innerhalb der Frist eine Packung unserer Korrekturschreiben von einem Listenführer. Er hatte sich ein paar kopiert, auf allen handschriftlich seine eigene Liste eingetragen und noch einmal Unterschriften gesammelt. Das Problem ist, daß wieder einige doppelt U. geleistet haben und wieder beide Listen unterstützen. Zudem wurden noch zusätzliche U. eingereicht, welche vorher nicht auf der Vorschlagsliste standen. Das zum Sachverhalt. Jetzt meine Fragen. Wie oft müssen Nachfristen gesetzt werden, um eine Heilung herbeizuführen, bzw. die Doppelstimmen für ungültig erklären zu können? Die WO rechnet nicht mit soviel g. Umnachtung und in der Rechtssprechung bin ich noch nicht fündig geworden. Wer kann mir bitte helfen? Danke im vorraus!!!

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Community-Antworten (4)

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Pjöööng

23.04.2014 um 02:01 Uhr

Zitat (NickBR): "Zudem wurden noch zusätzliche U. eingereicht, welche vorher nicht auf der Vorschlagsliste standen. Das zum Sachverhalt."

Unterschriften = Stützunterschriften?

Vorschlagsliste = Kandidaten?

D.h. es wurden weitere Kandidaten auf die Liste gesetzt? Das geht nicht, die zu dieser Liste gesammelten Unterschriften sind für die ursprüngliche Liste ungültig!

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gironimo

23.04.2014 um 11:24 Uhr

Meiner Meinung nach, muss nur eine Nachfrist gesetzt werden. Bestenfalls bei denen, die ihre Stützunterschrift neu und doppelt geleistet haben, wäre erneut nachzufragen. Aber aus meiner Sicht auch nur dann, wenn die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Ist sie abgelaufen, wird einmal eine Nachfrist für heilbare Mängel gesetzt und dann ist es das.

P
Pjöööng

23.04.2014 um 12:21 Uhr

Nur eine einmalige Nachfrist, siehe Fitting Rn 8 zum § 8 der WO.

N
NickBR

23.04.2014 um 22:13 Uhr

@null, danke genau das hab ich gesucht, aber an der falschen Stelle.

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