1 Gewerkschaft 2 Vorschlagslisten
2 Vorschlagslisten von gleichen Gewerkschaft für einen Wahlbetrieb, brauchen beide keine Stützunterschriften sammeln ?
Wir haben ein Wahlbetrieb von ca. 810 MA. wir haben jetzt 4 gültige Vorschlags listen, zwei davon sind offiziell Gewerkschafts Listen.
Es ist mir schon klar das, Gewerkschafts Liste keine Stütz Unterschriften braucht, aber gleich beide !
Community-Antworten (4)
22.04.2014 um 09:03 Uhr
ismailipak, richtig, beide keine. Es gibt wirklich 2 unterschiedliche Gewerkschaftslisten von einer Gewerkschaft, ganz sicher?
22.04.2014 um 11:27 Uhr
Keine ist nicht ganz richtig, sie brauchen zumindest für jede Liste 2 Unterschriften von Beauftragten der Gewerkschaft
22.04.2014 um 19:19 Uhr
2 Unterschriften von Beauftragten der Gewerkschaft Richtig, aber nennt man das auch Stützunterschriften sammeln? Wäre mir neu, aber ja durchaus möglich.
Das Gesetz zumindest macht keinen Unterschied: § 14 Abs. 4 muss von..........Wahlberechtigten unterzeichnet sein § 14 Abs. 5 ..........muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein.
22.04.2014 um 19:29 Uhr
Also bei uns (IGBCE Bereich) geht das nicht. Die Gewerkschaft stützt nur eine offizielle Liste mit den zwei erforderlichen Unterschriften. Eine zweite Liste wäre Konkurrenz für die offizielle Liste.
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