Erstellt am 22.04.2014 um 07:03 Uhr von nicoline
ismailipak,
richtig, beide keine. Es gibt wirklich 2 unterschiedliche Gewerkschaftslisten von einer Gewerkschaft, ganz sicher?
Erstellt am 22.04.2014 um 09:27 Uhr von rolfo
Keine ist nicht ganz richtig, sie brauchen zumindest für jede Liste 2 Unterschriften von Beauftragten der Gewerkschaft
Erstellt am 22.04.2014 um 17:19 Uhr von nicoline
*2 Unterschriften von Beauftragten der Gewerkschaft*
Richtig, aber nennt man das auch Stützunterschriften sammeln? Wäre mir neu, aber ja durchaus möglich.
Das Gesetz zumindest macht keinen Unterschied:
§ 14 Abs. 4
muss von..........Wahlberechtigten unterzeichnet sein
§ 14 Abs. 5
..........muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein.
Erstellt am 22.04.2014 um 17:29 Uhr von BloodyBeginner
Also bei uns (IGBCE Bereich) geht das nicht.
Die Gewerkschaft stützt nur eine offizielle Liste mit den zwei erforderlichen Unterschriften.
Eine zweite Liste wäre Konkurrenz für die offizielle Liste.