Erstellt am 18.04.2014 um 21:46 Uhr von Kölner
Durchziehen.
Klage abwarten.
Dann ggf Neuwahl einleiten durch rücktrittstrick
Erstellt am 18.04.2014 um 21:53 Uhr von Norweger
Ja, macht es wie Kölner sagt.
Ein Rücktritt des BR würde garnichts bringen.
Eher schon der Rücktritt des Walvorstandes und aller ev. vorhanden Ersatzmitglieder.
Dann beginnt die Wahl wieder beim Start.
Erstellt am 18.04.2014 um 22:24 Uhr von Hartmut
Hallo gastro, was meinst du eigentlich mit 'hat die Zeiten zur Abgabe der Vorschlagslisten verpasst'? Der WV gibt ja selbst keine Vorschlagslisten ab (höchstens ein oder mehrere WV-Mitglieder). Oder hat der WV vergessen, die Frist ins Wahlausschreiben aufzunehmen? Oder hat er vergessen, fristgerecht abgegebene Vorschlagslisten zu prüfen? Oder was? Nur mal zu meinem Verständnis bitte.
Erstellt am 19.04.2014 um 09:20 Uhr von waf-admin
hatte eine Anfrage zu WAHLEN geschrieben. Wahlvorstand hat Termine falsch gesetzt.
Erklärung: Es hat eine Nachfrist zur Vorlage der Vorschlagslisten gegeben.
Allerdings hatte unser Wahlvorstand sämtliche Fristen falsch berechnet.
Nur noch einmal zur Erklärung, komme über Antworten nicht mehr rein.
Erstellt am 19.04.2014 um 02:20 Uhr
von gastro
Erstellt am 19.04.2014 um 10:41 Uhr von gironimo
Man kann es ja auch als positiv sehen, wenn der AG im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit einmal auf einen Fehler hinweist.
Wie Du schon sagst: Man weiß ja nicht, ob geklagt wird. Warum sollte der AG es tun. Noch einmal Wahlen und damit verbundene Kosten? Da könnten dann schon eher die Kandidaten aktiv werden.
Darum denke ich auch: Wahl durchziehen und abwarten.
Erstellt am 19.04.2014 um 17:13 Uhr von Hartmut
Jau. Wie Kölner und gironimo schon sagen, Wahl durchziehen und abwarten. Wo kein Kläger, da kein Richter.