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Neuwahlen 2014

G
gastro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, jetzt ist es passiert.Unser Wahlvorstand hat die Zeiten zur Abgabe der Vorschlagslisten verpasst. Die Personalleitung hat den Fehler entdeckt. Sie teilte dem Wahlvorstand mit......letzter Satz.....dies kann zur Anfechtbarkeit der Wahl führen....kann.....,ob der Betrieb wirklich geklagt hätte steht in den Sternen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist für den amtierenden BR am 30.05.2014 die Amtszeit abgelaufen. Meine jetzige Frage,kann der Betriebsrat jetzt zurücktreten um gleichzeitige Neuwahlen einleiten zu können, damit keine betriebsratslose Zeit entsteht? Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

18.04.2014 um 23:46 Uhr

Durchziehen. Klage abwarten. Dann ggf Neuwahl einleiten durch rücktrittstrick

N
Norweger

18.04.2014 um 23:53 Uhr

Ja, macht es wie Kölner sagt.

Ein Rücktritt des BR würde garnichts bringen. Eher schon der Rücktritt des Walvorstandes und aller ev. vorhanden Ersatzmitglieder. Dann beginnt die Wahl wieder beim Start.

H
Hartmut

19.04.2014 um 00:24 Uhr

Hallo gastro, was meinst du eigentlich mit 'hat die Zeiten zur Abgabe der Vorschlagslisten verpasst'? Der WV gibt ja selbst keine Vorschlagslisten ab (höchstens ein oder mehrere WV-Mitglieder). Oder hat der WV vergessen, die Frist ins Wahlausschreiben aufzunehmen? Oder hat er vergessen, fristgerecht abgegebene Vorschlagslisten zu prüfen? Oder was? Nur mal zu meinem Verständnis bitte.

W
waf-admin

19.04.2014 um 11:20 Uhr

hatte eine Anfrage zu WAHLEN geschrieben. Wahlvorstand hat Termine falsch gesetzt.

Erklärung: Es hat eine Nachfrist zur Vorlage der Vorschlagslisten gegeben.

Allerdings hatte unser Wahlvorstand sämtliche Fristen falsch berechnet.

Nur noch einmal zur Erklärung, komme über Antworten nicht mehr rein. Erstellt am 19.04.2014 um 02:20 Uhr von gastro

G
gironimo

19.04.2014 um 12:41 Uhr

Man kann es ja auch als positiv sehen, wenn der AG im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit einmal auf einen Fehler hinweist.

Wie Du schon sagst: Man weiß ja nicht, ob geklagt wird. Warum sollte der AG es tun. Noch einmal Wahlen und damit verbundene Kosten? Da könnten dann schon eher die Kandidaten aktiv werden.

Darum denke ich auch: Wahl durchziehen und abwarten.

H
Hartmut

19.04.2014 um 19:13 Uhr

Jau. Wie Kölner und gironimo schon sagen, Wahl durchziehen und abwarten. Wo kein Kläger, da kein Richter.

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