Hallo zusammen, jetzt ist es passiert.Unser Wahlvorstand hat die Zeiten zur Abgabe der Vorschlagslisten verpasst. Die Personalleitung hat den Fehler entdeckt. Sie teilte dem Wahlvorstand mit......letzter Satz.....dies kann zur Anfechtbarkeit der Wahl führen....kann.....,ob der Betrieb wirklich geklagt hätte steht in den Sternen.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist für den amtierenden BR am 30.05.2014 die Amtszeit abgelaufen.
Meine jetzige Frage,kann der Betriebsrat jetzt zurücktreten um gleichzeitige Neuwahlen einleiten zu können, damit keine betriebsratslose Zeit entsteht?
Danke für Eure Hilfe