Erstellt am 18.04.2014 um 08:36 Uhr von wischwasch
Da musst Du den § 21 im Zusammenhang mit § 13 BetrVG lesen.
Erstellt am 18.04.2014 um 09:00 Uhr von nicoline
*Der alte Betriebsrat wurde am 30.10.12 gewählt.*
Also außerhalb des regulären Wahlzeitraumes
*Jetzt hat der Wahlvorstand für den 28.04.14 die konstituierende Sitzung einberufen.*
Also hat schon eine neue Wahl stattgefunden!
*Wie lange ist nun der alte Betriebsrat noch im Amt? (31.05.14)*
Die Amtszeit des in 2012 gewählten Betriebsrates endet mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses des in 2014 neu gewählten BR. Das endgültige Wahlergebnis steht fest, wenn alle Gewählten die Wahl angenommen haben und hat nicht zwingend etwas mit der konstituierenden Sitzung zu tun.
* Hintergrund ist , dass eine Betriebsratssitzung des alten Betriebsrates die am selbigen Tag ( 28.04.14) stattfindet.*
Wie gesagt, wenn das endgültige Wahlergebnis bekanntgegeben wurde, gibt es den alten BR nicht mehr.