Schriftliche Stimmabgabe ja oder nein?
Unsere Auszubildenden sind am Wahltag nicht im Betrieb sondern zur theoretischen Ausbildung in der Berufsschule im selben Ort. Sollten sie als Briefwähler angeschrieben werden oder nehmen sie am Wahltag an der Wahl im Betrieb teil?
Community-Antworten (1)
17.04.2014 um 12:22 Uhr
Wenn sie zum Wahlzeitpunkt nicht im Betrieb sind (sein können), dann sind sie definitiv als dienstlich verhindert anzusehen und somit Briefwähler.
oder nehmen sie am Wahltag an der Wahl im Betrieb teil? Wie denn, wenn sie in der Berufsschule sind, aber das können sie ja immer noch, wenn dafür Zeit ist.
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