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Druchführung Briefwahl

C
cosymo
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns findet am 08.05.2014 die BR Wahl statt. Wir, der WV, bereiten langsam die BW-Unterlagen vor. Nun stellt sich uns die Frage, ob die BW-Unterlagen auch durch Dritte (Überbringer) zugestellt werden dürfen, oder müssen diese per Post zugestellt werden? Danke für Eure Antworten.

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Community-Antworten (5)

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Oblatixx

16.04.2014 um 14:37 Uhr

Kann man auch per Boten machen, der vielleicht auch dann die fertigen Unterlagen wieder mitnimmt. Wenn es Sinn macht ...

P
Pjöööng

16.04.2014 um 14:39 Uhr

Hauptsache sie kommen beim Adressaten an.

Hiervon: "... der vielleicht auch dann die fertigen Unterlagen wieder mitnimmt." würde ich aber abraten.

S
Sanodo

17.04.2014 um 01:09 Uhr

Bote ist ok. Hautsache ist die Frist wird eingehalten. Unterlagen wieder mitnemmen ist ein no go.Mann muß dem Wähler Zeit lassen seine Wahlunterlagen zu lesen und seine Endscheidung in aller Ruhe zubedenken.

O
Oblatixx

17.04.2014 um 09:37 Uhr

... ein no go.Mann muß dem Wähler Zeit lassen seine Wahlunterlagen zu lesen und seine Endscheidung in aller Ruhe zubedenken.

Wieso no go? Wenn der Empfänger da gemütlich in seinem Gartenstuhl sitzt, endlich die heißersehnten Unterlagen in der Hand hat, dem Überbringer eine Tasse Kaffee/Glas Rotwein/ Tasse Tee/ Tasse heiße Schokolade/ Glas Bier anbietet, mit der Bitte zu warten, er bekommt alles gleich zurück, WEIL er sich ja schon seit Wochen mit den Kandidaten/ Listen auseinandergesetzt hat und er genau weiß, wem er die Stimme(n) gibt ...

Ich sehe da keinerlei Probleme.

P
Pjöööng

17.04.2014 um 10:43 Uhr

Zumindest das LAG Hamm hat in solch einem Falle mal Probleme gesehen und deshalb sollte man davon besser die Finger lassen.

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