Erstellt am 16.04.2014 um 09:09 Uhr von gironimo
eher eine philosophische Frage mit der ich mich im Wahllokal nicht aufhalten würde. Wenn er doch schon im Wahllokal steht, kann er seinen Stimmzettel ankreuzen und diesen in die Urne werfen. Welchen Sinn würde es machen, ihn in Briefwahlumschläge zu verpacken?
Erstellt am 16.04.2014 um 10:12 Uhr von Pjöööng
Ich würde das aus zwei Gründen ablehnen:
§ 24 der WO: "Wahlberechtigten, die im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind..."
Das trifft hier ja wohl definitiv nicht zu!
Und zum Anderen hätte ich als WV wohl kaum die ganzen Briefwahlunterlagen zur Hand.
Erstellt am 16.04.2014 um 11:38 Uhr von Batschen
Wir haben es so getan :) Als Wahlvorstand muss man doch die Unterlagen für die Briefawahl haben! Wir haben die Kollegen dann in die Briefwahlliste eingetragen und damit ist gut so :)
So machen wir das auch schon immer ;)
Erstellt am 16.04.2014 um 11:48 Uhr von Pjöööng
Wie gesagt: Einen gesetzlichen Anspruch auf Briefwahl haben die Kollegen nicht, da die Rechtsprechung immer wieder betont, daa der Urnengang die Regel und Briefwahl die Ausnahme ist, würde ich mich auch darauf beziehen.
Und selbstverständlich "muss man als WV die Unterlagen für die Briefwahl haben", aber eben nicht im Wahlraum, sondern irgendwo im Büro. Und selbst wenn es mir z.B. im Wahlraum möglich wäre, die Adressetiketten zu drucken, so würde ich es nicht machen wollen.
Erstellt am 16.04.2014 um 12:01 Uhr von rolfo
@ Pjöööng
les doch noch mal die Eingangsfrage. Kiesewetter schreibt nichts vom Wahlraum, sondern Wahlbüro.
Vermutungsfaktor: Er meint das Büro des Wahlvorstandes.
Im Wahlraum würde es ja auch keinen Sinn ergeben während der Wahl noch Briefwahl zu beantragen wenn er schon selbst da ist.
Erstellt am 16.04.2014 um 12:09 Uhr von Pjöööng
rolfo,
wenn ich mir die Frage nochmals durchlese, dann habe ich den Eindruck, dass da ursprünglich der Eindruck erweckt wurde, es ginge um den Wahltag und nun aber kein Bezug mehr auf den Wahltag vorhanden ist.
Erstellt am 16.04.2014 um 12:44 Uhr von Oblatixx
> Kann auch jemand ganz spontan im Wahlbüro aufschlagen und sagen, ich mache Briefwahl.
Ja, kann er, denn nur er weiß, ob er am Wahltag privat verhindert ist, oder nicht. Genau das ist auch der richtige Weg, nicht allen "Verdächtigen" die Unterlagen zuschicken, sondern warten, bis potentielle Briefwähler kommen und um die Unterlagen bitten. Und die können sie auch gleich wieder ausgefüllt zurückgeben, da wird noch das Porto gespart.
Erstellt am 17.04.2014 um 00:03 Uhr von Sanodo
klar kann er Briefwahl beantragen und gleich abgeben im Wahlbüro, solange die Form
eingehalten wird. Geheim und er muß als Briefwähler eingetragen werden Der abgegebene Briefwahlstinnzettel,muß in einen Umschlag stecken Dieser wiederum muß
wiederum in einen Briefumschlag mit der Personliche Erklärung. Es könnte ja sein das er dachte Am Wahltag Frei zuhaben aber doch Arbeiten muß (Gründe gibst genug).
Jetzt könnte es sein Das er Wählen geht. Aufgepasst ." er darf Wählen ". Jetzt mußt Ihr seine
Briefwahlunterlagen vernichten. Und das geht nur wenn die Wahlunterlagen richtig erfasst sind
Das kann Euch mit jeden Briefwahl Wähler Passieren. Aber Gute Vorbereitung ist das A und O.