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Wahlergebnis

N
Nordisca
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, darf der Wahlvorstand nach der konstituirenden Sitzung das Wahlergebnis der gewählten Betriebsräte und das Stimmergebnis oder die Wahlniederschrift per Aushang veröffentlichen

1.43703

Community-Antworten (3)

K
Kölner

15.04.2014 um 13:47 Uhr

Ähm? Macht er das nicht direkt, wenn er spätestens 3 Tage nach der Benachrichtigung der Gewählten keinen Widerspruch erreicht?

Mit der Wahl des Wahlleiters in der konstituierenden Sitzung, ist das Mandat des WV auch erledigt. Auszuhängen ist dann vom WV mangels Legitimation nichts mehr.

P
Pjöööng

15.04.2014 um 14:03 Uhr

Zitat (Kölner): "Mit der Wahl des Wahlleiters in der konstituierenden Sitzung, ist das Mandat des WV auch erledigt. Auszuhängen ist dann vom WV mangels Legitimation nichts mehr."

Hmmmm.... wenn jetzt der WV versäumt hat, den Aushang mit den Gewählten (Auserwählten?) rechtzeitig vor der konstituierenden Sitzung auszuhängen? Was dann?

K
Kölner

15.04.2014 um 14:11 Uhr

Dann wars das mit dem BR und man muss 4 Jahre warten bis man neu wählen kann...

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