Erstellt am 14.04.2014 um 21:10 Uhr von metallica
Einen Hinweis findet man in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5), wonach bei leichter, sitzender Tätigkeit 20°C einzuhalten sind. Bei zunehmender körperlicher Belastung sinkt diese Mindesttemp. weiter ab. Die Obergrenze sind 26°C. Allerdings führt nicht Über-/ Unterschreitung gleich zur Arbeitsniederlegung. Schau dir die Regeln an und fordere den AG auf zu handeln (wenn Du BR bist). Ansonsten hilft ein Hinweis ans Gewerbeamt.
Erstellt am 15.04.2014 um 09:49 Uhr von gironimo
schau doch auch mal hier: www.ergo-online.de
Erstellt am 15.04.2014 um 09:57 Uhr von Kölner
Mal am Rande:
Ich kenne Büros, die haben Temperaturen nachweislich von 20 Grad und doch ist es dort eiseskalt...
;-)