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Zugang zum BR-Buero zwecks BR-Arbeit - ausserhalb der Regelarbeitszeiten?

DO
De Oddo
Jan 2018 bearbeitet

Moin,

Ich bekomme vom AG nur Mo-Fr, 700 bis 2000 Zugang zu unserem Buero. Ich bin nicht-freigestelltes BR Mitglied, arbeite aber des Oefteren abends mal noch was auf oder drucke am Wochenende BR-relevante Texte im Buero aus.

Frage : Ist der Zugang zum Buero zwecks BR Arbeit ausserhalb der Arbeitszeiten irgendwo geregelt, wenn ja, wo?

Vielen Dank fuer Eure Hilfe,

De Oddo

3.39805

Community-Antworten (5)

K
Kassandrra

14.11.2006 um 13:27 Uhr

Hallo, ich halte die Zugangszeiten für ausreichend. Sonntags und eigentlich auch samstags hat niemand im Betrieb was zu suchen - es sei denn es gibt eine BR-Genehmigung sowie eine Gewerbeaufsichtsamtsgenehmigung für den Sonntag.

Bzw. es ist bei Ihnen im Betrieb so üblich, dass jeder einfach mal reinkommen kann, wie er möchte.

W
Waschbär

14.11.2006 um 14:35 Uhr

De oddo,

Otto bitte was machst du ? nach Dienst Arbeiten ??? Sind diese Überstunden d. Mitbestimmt ? :-))

Zugang zum Büro nur in d. Allg Öfnungszeiten deines Betriebes .

P.S warum macht dein Job kein Freigestellter ? oder ihr Prüft die möglichkeit einer Bürohilfe !!!

W
Waschbär

14.11.2006 um 14:56 Uhr

Kassandrra,

süsse antwort !!!!

P
packer

14.11.2006 um 16:30 Uhr

sonntags gehört papa mir :))))

mal im ernst: Betriebsratsarbeit hat wärend der Arbeitszeit zu passieren... alles andere gehört ins direktionsrecht des AG. Ich fände es auch nicht so prickelnd, wenn ständig ausserhalb der arbeitszeiten in meinem betrieb jemand ein und ausgeht... fairerweise hat der cheffe dann ja auch überhaupt keine übersicht mehr, ob derjenige nicht sogar privatsachen kopiert etc...

gruß vom samstagslieberzuhausebleibendem Packer

DO
De Oddo

14.11.2006 um 18:03 Uhr

Alla guuud, isch seh's ja ein...

Ihr hen ja Recht...

Meci auf jeden Fall,

De Oddo

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