Erstellt am 14.11.2006 um 12:27 Uhr von Kassandrra
Hallo, ich halte die Zugangszeiten für ausreichend. Sonntags und eigentlich auch samstags hat niemand im Betrieb was zu suchen - es sei denn es gibt eine BR-Genehmigung sowie eine Gewerbeaufsichtsamtsgenehmigung für den Sonntag.
Bzw. es ist bei Ihnen im Betrieb so üblich, dass jeder einfach mal reinkommen kann, wie er möchte.
Erstellt am 14.11.2006 um 13:35 Uhr von waschbär
De oddo,
Otto bitte was machst du ? nach Dienst Arbeiten ??? Sind diese Überstunden d. Mitbestimmt ? :-))
Zugang zum Büro nur in d. Allg Öfnungszeiten deines Betriebes .
P.S warum macht dein Job kein Freigestellter ? oder ihr Prüft die möglichkeit einer Bürohilfe !!!
Erstellt am 14.11.2006 um 13:56 Uhr von waschbär
> Kassandrra,
süsse antwort !!!!
Erstellt am 14.11.2006 um 15:30 Uhr von packer
sonntags gehört papa mir :))))
mal im ernst: Betriebsratsarbeit hat wärend der Arbeitszeit zu passieren... alles andere gehört ins direktionsrecht des AG. Ich fände es auch nicht so prickelnd, wenn ständig ausserhalb der arbeitszeiten in meinem betrieb jemand ein und ausgeht...
fairerweise hat der cheffe dann ja auch überhaupt keine übersicht mehr, ob derjenige nicht sogar privatsachen kopiert etc...
gruß vom samstagslieberzuhausebleibendem Packer
Erstellt am 14.11.2006 um 17:03 Uhr von De Oddo
Alla guuud, isch seh's ja ein...
Ihr hen ja Recht...
Meci auf jeden Fall,
De Oddo