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Anzahl der zu wählenden BR-Mitglieder

S
sheila
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben bei uns viele Leiharbeitnehmer, die wahlberechtigt sind. Zählen die auch zur Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder mit?. Danke für die Hilfe. Sheila

1.81905

Community-Antworten (5)

R
Rattle

14.04.2014 um 19:49 Uhr

Hallo,

ja, wenn sie mind. drei monate beschäftigt sind oder werden.

MFG

C
Chicago

14.04.2014 um 20:22 Uhr

Ja, sie sind berechtigt zu wählen aber sie können nicht selbst in den Betriebsrat gewählt werden. Dazu müssten sie fest angestellt sein und das mindestens 6 Monate. Aber bei der Betriebsratswahl selbst zählen ihre Stimmen auch.

S
sheila

15.04.2014 um 09:31 Uhr

Danke erst einmal für eure Antworten. Das ist mir schon klar das Leiharbeitnehmer wählen, aber nicht gewählt werden dürfen. Was mich interessiert ist, wir haben ohne Leiharbeitnehmer eine MA-Zahl von unter 200, mit Leiharbeitnehmer über 200. Werden nun 7 oder 9 BR -Mitglieder gewählt?

R
rolfo

15.04.2014 um 10:08 Uhr

Guck mal hier:

BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 13.3.2013, 7 ABR 69/11

Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Betriebsratsgröße

S
sheila

15.04.2014 um 10:34 Uhr

Super, vielen Dank. Steht ja alles drin was man wissen muss. :-) Wünsche einen schönen Tag

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