Erstellt am 21.03.2006 um 11:01 Uhr von Frank B.
Siehe §21 BetrVG!
Es ist durchaus möglich, das die Amtszeit erst später begann als die Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Erstellt am 21.03.2006 um 11:07 Uhr von Angi1
Hallo CASTOR,
Die Amtszeit endet nach 4 Jahren.
Dies sollte vom Wahlvorstand bei Festlegung der Termine berücksichtigt werden.
Bei uns gab der Wahlvorstand den gewünschten Wahltermin in die CD ein und diese errechnete dann den Beginn der Wahl.
Ich glaube nicht, dass bei Einhaltung aller vorgeschriebenen Fristen, Euer Termin um 3 Wochen vorverlegt werden kann. Muß Euer WV überprüfen.
Ansonsten habt ihr eine BR-lose Zeit.
MfG
Angi1
Erstellt am 21.03.2006 um 15:43 Uhr von Fayence
Hallo CASTOR,
habt Ihr im Jahre 2002 erstmals einen BR gewählt?
Erstellt am 21.03.2006 um 15:50 Uhr von CASTOR
Fayence, danke für die Antwort,
nein ebenb nicht, wir hatten schon bis 2002 einenBetriebsrat. Ich habe als Wahlvorstand schändlich versagt und beschere dem Betrieb wahrscheinlich eine BR-lose Zeit. Vielleicht kann man sie ja überbrücken, mit einer Betriebsvereinbarung, in der mibestimmungspflichtige Aktionen des AG während dieser BR-losen Zeit ausgeschlossen werden. Es handelt sich gerade mal um 3 Wochen.
Erstellt am 21.03.2006 um 16:14 Uhr von Kölner
Man kann in einer BV nichts regeln, was gesetzlich bereits geregelt ist.
Ringt ihm eine Willenserklärung ab...
Erstellt am 21.03.2006 um 17:44 Uhr von Fayence
@ Kölner, kleiner momentaner Schwächeanfall?? Hunger???
Warum eine Willenserklärung abringen, wo bislang die Frage der BR-losen Zeit überhaupt noch nicht geklärt ist.
@CASTOR
Zunächst einmal Grundlage. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses setzt die Amtszeit eines Betriebsrates nur bei der allerersten Wahl oder bei Wahlen ausserhalb des Regelzeitraums in Kraft.
Im späteren Verlauf wird der neue BR (sollte zumindest so sein) vor Ablauf der Amtszeit des alten BR gewählt. Entsprechend wird das Wahlergebnis auch vor Ablauf der Amtszeit des alten BR bekannt gegeben. Auch die konstituierende Sitzung des neu gewählten BR sollte unbedingt vor Ablauf der Amtszeit des alten BR stattfinden. Und, die Amtszeit des alten BR endet nicht mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten BR´s!
Deine/Eure Aufgabe als Wahlvorstand muss es also sein, nachzuforschen, wann denn die Amtszeit wirklich endet, wie nannte Ramses II es noch so schön "Angewandte Betriebsratsarchäologie." Es muss also nicht so sein, dass Ihr eine BR-lose Zeit habt.
Erstellt am 21.03.2006 um 17:59 Uhr von Kölner
@Fayence
Mein Gott...was bin ich froh, dass Du mich mit Manna versorgst. Aber wie heisst es in der Bibel so schön: "Der Mensch lebt nicht nur vom Brot allein, sondern auch von jedem Wort" aus Deinem Mund!
Antwort 19275 hatte mein Verdacht genährt!
Erstellt am 21.03.2006 um 18:12 Uhr von Fayence
@ Kölner
Wenn Du weiter so "rumschleimst", versorge ich Dich künftig eher mit Couscous!
Erstellt am 21.03.2006 um 18:25 Uhr von Kölner
So und jetzt ist der Punkt überschritten.
Das war eine Geheimheit ersten Grades!
Du hast unserem Du die Unschuld genommen.
Erstellt am 21.03.2006 um 18:37 Uhr von Fayence
Die Alternativspeise scheint unbekömmlich! Oooohhh! >;-)
Als Wiedergutmachung biete ich eine Clubmitgliedschaft bei den "Manna Munchers" an!
Erstellt am 21.03.2006 um 18:49 Uhr von Kölner
Du willst mir jetzt nicht ernsthaft erzählen, dass Du dieses (alte) Spiel magst?
Erstellt am 21.03.2006 um 19:18 Uhr von Fayence
@ CASTOR
Hättest Du vielleicht noch einen leeren Behälter für diesen frechen Menschen? Erst liest er Deine Frage nicht richtig und dann nimmt er mich noch nicht einmal mehr ernst!
@ Kölner
Als Mrs. Teeth werde ich wohl kaum das Gegenteil behaupten! Tschö, Du...!
Erstellt am 21.03.2006 um 20:26 Uhr von w-j-l
Nun aber mal wieder ernsthaft liebe Leute.
Auf CASTORs Frage antworte ich wie folgt:
Da ihr bereits vor 2002 einen BR hattet, ist zu prüfen wann dessen Amtszeit endete. Dieser Tag ist maßgeblich für den Beginn der Amtszeit des noch bestehenden BR. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist in diesem Zusammenhang völlig unerheblich.
Du mußt daher "Betriebsratsarchäologie" betreiben, wie es hier schon mal genannt wurde. Nachforschen, zu welchem Datum die älteste noch nachvollziehbare BR-Amtszeit begonnen hat.
Wenn dieser Termin vor dem 10.5. liegt, dann habt ihr in dieser "Zeitdifferenz" tatsächlich eine betriebsratslose Zeit.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 21.03.2006 um 20:34 Uhr von Fayence
w-j-l, Du siehst hier etwas völlig falsch!
Wir haben nur vorgearbeitet, damit Du die Zusammenfassung liefern kannst.
Erstellt am 21.03.2006 um 20:51 Uhr von w-j-l
.... na da danke ich dann doch ganz herzlich dafür. ;-))