Ausgangspunkt: Bekanntgabe des Wahlergebnisses des amtierenden BR am 18.04.2002, Bekanntgabe des Wahlergebnisses des zu wählenden BR am 10.05.2006

Frage: wird in diesem Fall die Amtszeit des bisherigen BR stillschweigend um 23 Tage auf den 10.05.2006, dem Beginn der Amtszeit des neu zu wählenden BR verlängert werden?

Oder gibt es für den Zeitraum 19.04.2006 bis 10.05.2006 eine BR-lose Übergangszeit?

Oder muß der Beginn der Amtszeit des zu wählenden BR auf den 19.04.2006 zurückverlegt werden?