Stützunterschriften
Wir streben in unserem Betrieb (230 Mitarbeiter)Personenwahl an. Haben schon 40 Kandidaten, die sich aufstellen lassen möchten. Wie viele Dtützunterschriften brauchen wir? Danke schon mal Baulöwe
Community-Antworten (5)
14.04.2014 um 13:00 Uhr
§ 14 BetrVG: (...)Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten Arbeitnehmer,(...) unterzeichnet sein;
Das gilt für den gesamten Vorschlag (alle 40 Kandidaten zusammen also)
Erstellen einige Wahlbewerber dann eine zweite Liste, braucht auch die die erforderlichen Unterschriften.
Muss ja eigentlich im Wahlausschreiben stehen.
14.04.2014 um 13:42 Uhr
Und dann kommt das böse Erwachen, es gibt Listenwahl
14.04.2014 um 13:55 Uhr
Brauche ich nicht pro Kandidat 12 Unterschriften???
14.04.2014 um 14:26 Uhr
Baulöwe, nein, die gesamte Liste braucht die Stützunterschriften. Wie willst Du bei einer Zahl von 230 Mitarbeitern, 480 Stützunterschriften zusammen bekommen? Es darf keiner doppelt unterstützen. Die Höchstzahl an geforderten Stützunterschriften liegt im Übrigen vom Gesetz her bei 50.
14.04.2014 um 14:47 Uhr
40 Kandidaten bei ner personenwahl. herzlichen glückwunsch
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