Erstellt am 14.04.2014 um 11:00 Uhr von gironimo
§ 14 BetrVG: (...)Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten Arbeitnehmer,(...) unterzeichnet sein;
Das gilt für den gesamten Vorschlag (alle 40 Kandidaten zusammen also)
Erstellen einige Wahlbewerber dann eine zweite Liste, braucht auch die die erforderlichen Unterschriften.
Muss ja eigentlich im Wahlausschreiben stehen.
Erstellt am 14.04.2014 um 11:42 Uhr von rolfo
Und dann kommt das böse Erwachen, es gibt Listenwahl
Erstellt am 14.04.2014 um 11:55 Uhr von Baulöwe
Brauche ich nicht pro Kandidat 12 Unterschriften???
Erstellt am 14.04.2014 um 12:26 Uhr von nicoline
Baulöwe,
nein, die gesamte Liste braucht die Stützunterschriften. Wie willst Du bei einer Zahl von 230 Mitarbeitern, 480 Stützunterschriften zusammen bekommen? Es darf keiner doppelt unterstützen. Die Höchstzahl an geforderten Stützunterschriften liegt im Übrigen vom Gesetz her bei 50.
Erstellt am 14.04.2014 um 12:47 Uhr von Nubbel
40 Kandidaten bei ner personenwahl. herzlichen glückwunsch