SBV Urlaub nach SGBIV
Hallo,
wenn ein schwerbehindeter mit einem Grad von einhundert, 1.5 Jahre lang krank war, kann er ja den gesetzlichen Urlaub von 2013 beanspruchen, meine Frage ist, sind auch die 5 Tage extra Urlaub nach SGBIV mit zu übernehmen? Zweite Frage: die Anerkennung der fünf Tage auf das volle Jahr 2013 oder anteilig wenn die Schwerbehinderung erst Mitte des Jahres erfolgte?
MFG
Community-Antworten (1)
14.04.2014 um 12:32 Uhr
Ja, auch der Schwerbehindertenzusatzurlaub verfällt nicht. Zusatzurlaub gilt erst ab Anerkennung der Schwerbehinderung, also dann anteilig.
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