Hallo,

wenn ein schwerbehindeter mit einem Grad von einhundert, 1.5 Jahre lang krank war, kann er ja den gesetzlichen Urlaub von 2013 beanspruchen, meine Frage ist, sind auch die 5 Tage extra Urlaub nach SGBIV mit zu übernehmen?
Zweite Frage: die Anerkennung der fünf Tage auf das volle Jahr 2013 oder anteilig wenn die Schwerbehinderung erst Mitte des Jahres erfolgte?

MFG