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Stützunterschriften

F
fehlerteufel
Nov 2016 bearbeitet

hallo, es herrschen geteilte Meinungen darüber, ob Buftis Stützunterschriften leisten dürfen oder nicht. Wirklich Brauchbares fand ich nicht. Wenn es das gibt, bitte Fundstelle nennen. Danke

1.14703

Community-Antworten (3)

W
wischwasch

13.04.2014 um 20:48 Uhr

Zu welchen Schluss seit Ihr denn gekommen, ob Buftis wahlberechtigt sind?

Immerhin heißt es ja im § 14 Abs. 4 BetrVG ... muss von mindestens einem Zwanzigstel der WAHLBERECHTIGTEN Arbeitnehmer,... unterzeichnet sein.

K
Kölner

13.04.2014 um 21:31 Uhr

Sie sind nicht wahlberechtigt und keine AN im Sinne des BetrVG . Demnach : nicht möglich!

F
fehlerteufel

13.04.2014 um 23:16 Uhr

ich, d.h. einige MA mit mir, sind der Meinung da sie nicht wahlberechtigt sind können sie auch keine Stützunterschrift leisten. Andere dass sie das doch können. Buftis sind ja KEINE MA bei uns sondern bei der Stelle in Unna angestellt. Denn im übertriebenen Sinne, wenn sie STÜU leisten könnten, dann könnte ich mich auch auf die Straße stellen und dort welche sammeln - wie gesagt, völlig übertrieben

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