W.A.F. LogoSeminare

Ich brauch Hilfe

F
Fußball
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Unser alter Betriebsrat hat die letzten vier Jahre !!! keine Ersatzmitglieder (3) zu keiner Sitzung geladen, obwohl zu mindestens 80% aller Sitzungen mindestens ein BR Mitglied verhindert war.Ich bin jetzt neues BR Mitglied und wollte eine Erklärung, warum das nicht gemacht wurde. Der alte BR Vorsitzende verweigerte die Antwort, obwohl wir um ein Gespräch gebeten hatten. Nach wiederholtem Nachfragen wurde jetzt das Gewerkschaftsmitglied vorgeschoben, sie wären von ihr falsch beraten worden. Erst im März 2014 fehlten zwei BR Mitglieder zu einer Sitzung, wie sieht es jetzt mit dem Kündigungsschutz für die nichtgeladenen Ersatzmitglieder aus? Sollte man eventuell die Gewerkschaft zu einer Prüfung einschalten ? Ich weiß ja nicht, was die letzten vier Jahre dort so abging . Danke

1.13703

Community-Antworten (3)

W
wischwasch

13.04.2014 um 13:28 Uhr

Nicht immer wenn ein BR fehlt, ist es auch verhindert. Dann kommt kein Ersatzmitglied. Zu viel zu tun ist kein Hinderungsgrund. Nur Urlaub, Krankheit, Seminar gelten.

Der Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder gilt immer -ab- dann, wenn ein BR-Mitglied verhindert ist. Da muss nicht unbedingt eine Sitzung stattfinden. BR-Mitglieder können vielfältig BR-Arbeit leisten.

Gibt es ein Problem? Soll einer entlassen werden?

S
Schlamuser

13.04.2014 um 13:48 Uhr

Hallo Fußball,

das wissen anscheinend jetzt mehr nicht,was die letzten 4 Jahre so abging,wenn man alles so liest.Aber vergiss den Betriebsratsvorsitzenden,da kannst mit einem Esel auch reden.

F
Fußball

13.04.2014 um 14:34 Uhr

Mir ist klar, das ein Ersatzmitglied erst geladen werden muss, wenn ein ordentliches BR Mitglied durch Krankheit usw. verhindert ist .

Ihre Antwort