Teilnahme an der Regionalversammlung trotz Urlaub?
Hallo liebe Mitstreiter, bin etwas unsicher, deshalb brauch ich eure Hilfe. Habe mich und ein weiteres BR Mitglied zur alljährlichen Regionalversammlung angemeldet. Später wurde mir bewusst , das ich in dieser Zeit meinen Urlaub habe, den ich wegen Krankheit verschieben musste. Kann ich trotz allem an der Versammlung teilnehmen und der AG brauch mir nur die Verpflegung und Übernachtungskosten erstatten nicht die anfallenden Überstunden. Bin Teilzeitbeschäftigt. Danke Euch :-)
Community-Antworten (8)
29.09.2012 um 02:59 Uhr
was sagt dein chef zu dem vorschlag?
29.09.2012 um 10:49 Uhr
Louise, am einfachsten wäre es wohl, wenn Du den Urlaub noch einmal verschieben könntest.
Vielleicht wäre das ein Weg: erstmal Verschiebung des Urlaubs beantragen, wenn das nicht geht, dann kompromissbereit Zugeständnisse machen ;-)
29.09.2012 um 11:34 Uhr
Du willst als BR an der Versammlung teilnehmen? Bist also für den BR tätig? Dann wäre dies eine Urlaubsunterbrechung. Ich würde Deinem Chef mitteilen, dass Du Deinen Urlaub wegen Betriebsratstätigkeit um einen (oder zwei) Tag unterbrichst.
Überstunden fallen nicht an. Die Tage müssen wie Arbeitszeit gewertet werden.
29.09.2012 um 11:59 Uhr
Urlaubsunterbrechung aber nur wenn es notwendig ust. Man also als BR unabkoemmlich ist. Sonst muss der AG dem eben nicht zustimmen.
29.09.2012 um 13:34 Uhr
na ja - über das wer nacht was entscheidet der BR. Ich weiß natürlich nicht, warum der BR die Versammlung besucht. Vielleicht für eine Abteilungsversammlung oder für Sprechstunden.
Nur so zum Spaß wird Louisa da ja wohl nicht hinfahren.
29.09.2012 um 18:55 Uhr
was ist eine Regionalversammlung?
01.10.2012 um 10:22 Uhr
Das ArbG Cottbus hat nun entschieden, das Urlaub Urlaub ist. Wenn ein BRM meint Mandatsarbeit zu machen, muss es seinen Urlaub opfern. Also keine Unterbrechung oder Ersatz der Urlaubstage Az 2 Ca 147/12 15.08.2012
04.10.2012 um 15:59 Uhr
Ist eine "Regionalversammlung" eine Betriebsräte-Teilversammlung im Sinne des §53(3) BetrVG? Dann sind die Sachkosten, wie Bahnfahrkarte und Hotelrechnung, nach §40 vom ArbGeb zu tragen. Bei "Unterbrechung des Urlaubs" bzw. Ersatz der Tage bist Du allerdings auf den guten Willen des ArbGeb angewiesen - im Zweifelsfall ist der Urlaubstag "futsch" (siehe Antwort von "rechbekommen"). Euer Gremium könnte natürlich auch noch ein anderes Mitglied nominieren, das grad keinen Urlaub hat, und somit die "Anmeldung" noch ändern...
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