Optik Wahlzettel
An die Alleswissenden. Gibt es eine Vorschrift, wie ein Stimmzettel aussehen darf, bzw. muß? Es kam der Wunsch an den WV, die geamte Liste aufzuführen. Aber das gibt ein verzerrtes Bild. Weil die verschiedenen Listen, verschiedene Anzahl an Listenmitgliedern haben. Der eine 4, andere 8, 6 oder auch nur 1 Listenführer. Da würde doch der mit den meisten Listenmitgliedern optisch durch die Größe hervorstechen und das wäre doch ein Wahlvorteil? oder Danke vorab.
Community-Antworten (2)
13.04.2014 um 11:28 Uhr
§ 11 Abs. 2 WO: Auf den Stimmzetteln sind die Vorschlagslisten nach der Reihenfolge der Ordnungsnummern sowie unter Angabe der beiden an erster Stelle benannten Bewerberinnen oder Bewerber mit Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb untereinander aufzuführen; bei Listen, die mit Kennworten versehen sind, ist auch das Kennwort anzugeben. Die Stimmzettel für die Betriebsratswahl müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben. Das Gleiche gilt für die Wahlumschläge.
13.04.2014 um 23:15 Uhr
Wenn es eine Listenwahl gibt, stehen auf dem Stimmzettel immer nur die ersten beiden Kandidaten der entsprechenden Liste!
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