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Dringend - kann eine Wählerliste/Wahlzettel alphabetisch sein?

T
Thorsten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

dringend, haben gerade eine Diskussion im Wahlvorstand, kann eine Wählerliste ( und damit auch der Wahlzettel ) die Kandidaten alphabetisch aufführen ? Wir als Wahlvorstand und auch die meisten Kandidaten würden alphabetische Auflistung machen wollen. Kann ein Kandidat der damit nicht einverstanden ist, verlangen das die Kandidaten in der Reihenfolge auf dem Wahlzettel zu erscheinen haben wie auf der Vorschlagsliste und später dann die Wahl evtl anfechten?

Können wir als Wahlvorstand bestimmen das die Kandidaten alphabetisch aufgeführt werden ?

Wir werden eine normale, Ein-Listenwahl also Persönlichkeitswahl haben.

Vielen Dank schon einmal Gruss Thorsten

3.75908

Community-Antworten (8)

A
Abakus

24.03.2006 um 16:35 Uhr

Können wir als Wahlvorstand bestimmen das die Kandidaten alphabetisch aufgeführt werden ?

Absolut nicht! Der Wahlvorstand ist nicht zuständig für das Erstellen der Vorschlagslisten. Diese werden von einem Listenführer eingereicht und dann vom Wahlvorstand auf Gültigkeit überprüft.

PR
pro reo

24.03.2006 um 19:23 Uhr

@ Thorsten

Dem Abakus würde ich nicht so einfach zustimmen.

Zunächst müßte klar sein, um was für ein Wahlverfahren es sich handelt.

Ist es eine Listenwahl, dann käme das Verhältniswahlrecht in Betracht, und die Reihenfolge der Kandidaten müßte so eingehalten werden, wie es auf den Vorschlagslisten vermerkt wurde.

Handelt es sich um ein einfaches Wahlrecht, § 14 a BetrVG, dann wird eine alphabetische Reihenfolge sogar vorgeschrieben, egal wieviele Vorschläge eingereicht wurden.

Das bedeutet, das der WV dafür zu sorgen hat, alle Kandidaten bei diesem Verfahren nach dem Mehrheitswahlrecht in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen( siehe dazu Basiskommentar Gnade, Kehrmann u. a.).

Gruß Pro reo

D
DiDre

24.03.2006 um 19:34 Uhr

Bei uns in der Firma haben sich die Vertrauensleute der IG BCE demokratisch für eine Persönlichkeitswahl ausgesprochen. Nach Gesprächen mit den amtierenden Betriebsratsmitgliedern (wir hatten 2002 Listenwahl mit 9 Listen) und öffentlicher Kundtuung (Werbung) für eine offene Liste wurde dies auch erreicht. Auch haben wir -die Vertrauensleute- uns demokratisch für eine Liste in alpahbetischer Reihenfolge ausgesprochen. Auch dem wurde insgesamt nachgekommen. Die offene Liste zum Eintragen lag auf dem BR-Büro, wurde kurz vor Abgabeschluß alphabetisch sortiert. Im Vorfeld wurde ein Listenführer ernannt, da ja normalerweise die erste Peron Listenführer ist. Da diese ja aber immer wieder gewechselt hätte, wurde sie festgelegt. Was soll ich sagen, es wurde nur eine Liste und wir haben jetzt massig Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge.

A
Abakus

24.03.2006 um 22:53 Uhr

Zunächst müßte klar sein, um was für ein Wahlverfahren es sich handelt.

Thorsten hat doch geschrieben, daß es eine "normale" Wahl sei, was ich als normales Wahlverfahren deutete.

A
Abakus

24.03.2006 um 23:01 Uhr

@DiDre

Das hat bei euch ja gut geklappt. Da habt ihr Glück gehabt, daß nicht doch noch eine zweite Liste eingereicht wurde.

In Thorstens Frage ging es aber darum, was der Wahlvorstand tun sollte.

PR
pro reo

25.03.2006 um 02:54 Uhr

@ alle

Also m. E. hat Thorsten zwar von einem normalen Verfahren gesprochen, aber gleichzeitig auch über Personenwahl.

Es ist auch nur eine Liste eingereicht, welchen anderen Sinn sollte denn da die Platzierung haben, als den eines sachlich optimalen für alle Kandidaten?

Das die alphabetische Reihenfolge dabei die neutralste Form ist, würde ich unterstellen.

Bei einer Listenwahl hat jeder Wähler nur eine Stimme. Die Auswertung erfolgt nach dem Hondtschen Prinzip der Verhältniswahl, für das die Positionierung auf den Listen sehr wichtig ist, da sich danach die Vergabe der BR Plätze richtet.

Bei der Personenwahl dagegen, kann jeder Wähler soviel Stimmen pro Stimmzettel abgeben, wie BR zu wählensind. Dabei werden am Ende die Stimmen ausgezählt und der neue BR wird nach dem Mehrheitsprinzip gebildet.

Also nicht der Erste, Zweite oder Dritte auf der Liste kommen in den BR, sondern jeweils, wer die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte.

Somit ist es bei nur einer Liste fast egal, auf welchem Platz sich ein Kandidat befindet. Eine alphabetische Reihenfolge ist eher als Wählerservice anzusehen, denn es hilft beim Auffinden seines favorisierten Kandidaten, immer unterstellt, man weiß, wen man wählen will und hat keine Lust auf ein Namensdickicht.

Das Gerangel um die vorderen Plätze scheint mir lediglich auf auf die Trägheit der Wähler abzuzielen, schnell mal ein Kreuzchen abzustauben.

A
Abakus

25.03.2006 um 08:31 Uhr

Das Gerangel um die vorderen Plätze scheint mir lediglich auf auf die Trägheit der Wähler abzuzielen, schnell mal ein Kreuzchen abzustauben.

Nein, es geht auch darum, bei Auftauchen einer zweiten Liste an der Spitze der ersten Liste zu stehen. Bei uns hatte der alte Betriebsrat sich an die Spitze der Liste setzen lassen (vom VK!) und in letzter Minute eine zweite Liste mit Strohmännern und -frauen initiiert, um auf der ERSTEN Liste wiedergewählt zu werden.

Noch einmal: In Thorstens Frage ging es darum, was der Wahlvorstand tun soll. Und mit dem Aufstellen der Liste hat der Wahlvorstand nun einmal nichts zu tun, sofern es ein normales Wahlverfahren ist.

A
Ataentsic

25.03.2006 um 23:15 Uhr

Hallo Thorsten, wenn ich das richtig verstanden habe macht ihr eine Personenwahl, weil nur eine Vorschlagsliste eingereicht wurde. In diesem Fall hat dieser eine Kandidat allerdings recht. Nach §20 Abs2 müssen die Kandidaten in der Reihenfolge auf dem Wahlzettel erscheinen wie sie auf der Vorschlagsliste stehen.

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