Wahlanfechtung
Hallo zusammen,
ist die BR-Wahl anfechtbar wenn bei der Briefwahl das Datum falsch angegeben ist. 3 Tage früher.
Danke für eure Einschätzung.
Community-Antworten (11)
10.04.2014 um 15:09 Uhr
welches Datum ist wo falsch angegeben?
10.04.2014 um 15:14 Uhr
Hi, ich denke mal du meinst das Datum, bis wann der Brief beim Wahlvorstand eingegangen sein muss, also 3 Tage vor der Wahl? Wenn ja, denn sollte es kein Grund sein die Wahl anzufechten, wenn die Wahlunterlagen rechtzeitug beim Briefwähler angekommen sind und er genug Zeit hatte die Unterlagen auszufüllen und zurück zu schicken. Der WV wollte damit wahrscheinlich sicherstellen das keine Briefwahlunterlagen zu spät beim WV ankommen.
Gruß
10.04.2014 um 15:23 Uhr
Ich würde da nicht ausschließen wollen, dass das für eine Wahlanfechtung ausreicht. Es wäre ja auch der Fall denkbar dass jemand am Sonntag die Briefwahlunterlagen ind ie Hand nimmt, weil Donnerstag Wahl ist und dann liest er plötzlich dass die Unterlagen bis Montag beim WV eingegangen sein müssen. Damit würde er dann nicht mehr an der Wahl teilnehmen (können).
10.04.2014 um 15:30 Uhr
Hola, habe vielleicht zu wenig infos gegeben.
Auf dem "wahlzettel" steht 16.05.2014 tag der Wahl ist aber der 13.05.2014. es haben einige MA Briefwahl angemeldet,die sind raus. Ab heute wurde das Datum geändert und neue Wahlzettel gemacht für den Wahltag oder ewent. MA die noch keine unterlagen bekommen haben für die Briefwahl.
Sorry!!
10.04.2014 um 15:33 Uhr
Was ist denn der "Wahlzettel"?
10.04.2014 um 16:02 Uhr
"Stimmzettel"
10.04.2014 um 16:09 Uhr
Das heißt, Ihr habt Stimmzettel verschickt, auf denen "16.05.2014" steht und solche auf denen "13.05.2014" steht? Die Stimmzettel sind also nicht mehr ununterscheidbar?
Dann habt Ihr jetzt ein echtes Problem...
10.04.2014 um 16:43 Uhr
Halöchen, ich bin nicht im Wahlvorstand oder Ersatzmitglied. In den unterlagen zur Briefwahl steht
" Stimmzettel für die Betriebsratswahl am 16.05.2014" das ist falsch es müste heissen " Stimmzettel für die Bet... am 13.05.2014" Im Mekkblatt für Briefwähler seht auch drin das der Wahlumschlag so rechtzeitig an den Wahlvorstand übergibt oder Wahlurnen einwirft,vor Abschluss der Stimm-abgabe,mit Uhrzeit und richtigen Datum also 13.05.14 Ich gehe davon aus das,das heute noch Korrigiert worden ist für die Kollegen die sich noch eine Briefwahl entscheiden oder für die Kollegen am Wahltag!!!
So was nun Anfechtbar?
10.04.2014 um 16:48 Uhr
Anfechtbar, weil ihr den Stimmzettel auf das richtige Datum korrigiert habt, nachdem schon Stimmzettel mit dem falschen Datum im Umlauf waren.
10.04.2014 um 17:09 Uhr
Zitat (Trabayo): "Ich gehe davon aus ..."
Also wissen wir es nicht...
Wenn der WV tatsächlich auf die Idee verfallen sollte, neue Stimmzettel zu drucken und diese (ebenfalls) zu verwenden, dann hat er eine klaren Anfechtungsgrund geliefert.
Wenn der WV clever ist, dann schreibt er alle an, die bereits Briefwahlunterlagen erhalten habe, weist auf den Fehler hin und bei denen denen er noch Unterlagen zuschckt, heftet er einen Haftie an den Stimmzettel: "Korrektur: Wahltag ist der 13.05. Bitte die Stimmabgabe so rechtzeitig zurücksenden, dass sie spätestens am 13.05. beim Wahlvorstand eintritt. Diesen Zettel vor dem Ankreuzen des Stimmzettels entfernen!"
Dann ist zwar auch noch nicht sicher, ob er damit die Wahl im Anfechtungsfalle gerettet hat, aber er hat die Chancen erheblich verbessert.
10.04.2014 um 19:16 Uhr
Heye BR bis wann der Brief beim Wahlvorstand eingegangen sein muss, also 3 Tage vor der Wahl? Der WV ist verpflichtet, auch am Tag der Wahl noch zu kontrollieren, ob Briefwahlunterlagen eingegangen sind.
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