Ab wann darf man zum Betriebsrat gewählt werden?
Hallo,
ab wann darf man sich zum Betriebsrat aufstellen lassen? habe da mal was von passiv und aktiv gehört.
Wählen darf man ja ab dem 3 Monat Betriebszugehörigkeit. gewählt darf man aber erst nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit werden!?
Habe ich das richtig verstanden?
1 Mitarbeiterin wurde zum 15.1.14 eingestellt und möchte sich zur BR-Wahl aufstellen lassen. diese findet am 15. Mai statt..
Diese darf sich nicht aufstellen lassen, nur wählen. Sehe ich das richtig?
Danke
Community-Antworten (3)
10.04.2014 um 11:55 Uhr
Hi, Das siehst du im groben und ganzen richtig ja. Dieser MA darf nicht gewählt werden, nur wählen. Gruß
10.04.2014 um 12:10 Uhr
Hallo Neugierigerr, eine Ausnahme gibt es doch, wenn euer Betrieb weniger als 6 Monate besteht,kann sie auch gewählt werden.
10.04.2014 um 13:18 Uhr
Das mit den 3 Monaten stimmt nicht ! Das gilt nur für AN die von einem anderen AG zur Arbeitsleistung überlassen werden ( §7 BetrVG ) . Aktives Wahlrecht hat jeder der am Wahltag 18. Jahre alt ist , selbst wenn er erst einen Tag vor der Wahl eingestellt wurde und noch niemanden kennt im Betrieb .
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