Geringverdiener
Betriebsratsschulungen für Geringverdiener Betriebsratsmitglieder haben die auch Anspruch darauf
Community-Antworten (3)
10.04.2014 um 11:54 Uhr
Ja.. die haben die selbe Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte im Betriebsratsamt
10.04.2014 um 11:54 Uhr
Schulungen sind unabhängig vom Verdienst. Klar hast Du Anspruch aus dem § 37.6 BetrVG.
10.04.2014 um 12:10 Uhr
Danke hat mir sehr geholfen
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