Manipulation
Hallo, WV (Leitender Angestellter kein Prokura) versucht mich einzuschüchtern, weil ich die Wahlberechtigunsliste für unvollständig halte. Auf dieser Wählerliste finden Leiharbeitskräfte die min. 3 Monate im Betrieb beschäftigt sind keine Berücksichtigung. O-Ton des WV *von der Geschäftsleitung unerwünscht. Es wird versucht wie schon seit Jahren einen bequemen Betriebsrat zu installieren.
Was tun?
Community-Antworten (16)
09.04.2014 um 18:57 Uhr
von der Geschäftsleitung unerwünscht<
Darauf nimmt das BetrVG keine Rücksicht. Das solltest Du ihm auch sagen und ihm klar zum Ausdruck bringen, dass Du im Interesse einer korrekten Wahl auch den Rechtsweg beschreiten wirst.
09.04.2014 um 19:17 Uhr
"WV (Leitender Angestellter kein Prokura)" Ein LA, der im WV ist? Das eine schließt das andere aus. Aber vermutlich handelt es sich nicht um einen LA?!
09.04.2014 um 19:29 Uhr
Wahl anfechten und dem Treiben Einhalt gebieten
09.04.2014 um 20:02 Uhr
Darauf nimmt das BetrVG keine Rücksicht. Das solltest Du ihm auch sagen und ihm klar zum Ausdruck bringen, dass Du im Interesse einer korrekten Wahl auch den Rechtsweg beschreiten wirst. Wenn ich das mache kann ich mir einen anderen Job suchen. Wahl anfechten und dem Treiben Einhalt gebieten siehe oben Aber vermutlich handelt es sich nicht um einen LA?! Möglich, hat sich aber als LA bezeichnet. Ich bin mir fast sicher, keine 2 Kollegen zu finden die bereit sind die Wahl anzufechten.
09.04.2014 um 20:04 Uhr
(Oskar, sorry für die deutlichen Worte vorab) Dann musst Du Dich weiter einschüchtern lassen!
09.04.2014 um 20:12 Uhr
(Oskar, sorry für die deutlichen Worte vorab) Dann musst Du Dich weiter einschüchtern lassen! Hast schon Recht, aber dein Brot betrifft es ja nicht. Sorry.
09.04.2014 um 20:17 Uhr
Ne, das stimmt. Aber wenn das Brot mit 'Jammer-Marmelade' und 'Selbstmitleid-Butter' geschmiert wurde, dann hilft so eine Frage hier im Forum auch kaum. Selbst dann nicht, wenn es einen Schluck 'Mut-Kaffee hier gäbe...
09.04.2014 um 20:20 Uhr
+WV (Leitender Angestellter kein Prokura)+ Wenn er wirklich leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist, stellt sich als erstes die Frage, wer hat den in den WV bestellt?
+hat sich aber als LA bezeichnet.+ nur weil er sich so bezeichnet, muss das nicht auch so sein, allerdings, wenn man im WV ist, sollte man eigentlich wissen ob man einer ist oder nicht!
+Es wird versucht wie schon seit Jahren einen bequemen Betriebsrat zu installieren.+ Scheint ihnen ja wieder zu gelingen!
+Wenn ich das mache kann ich mir einen anderen Job suchen.+ +Ich bin mir fast sicher, keine 2 Kollegen zu finden die bereit sind die Wahl anzufechten.+ Dann versuch doch mal, eine bei Euch im Betrieb vertretene Gewerkschaft von der Unrechtmäßigkeit dieser Wahl zu überzeugen, auch die kann die Wahl anfechten.
+Was tun?+ Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, kann man, und das schriftlich, Einspruch gegen die Wählerliste erheben. Der WV ist verpflichtet, dazu schriftlich Stellung zu nehmen. § 4 Wahlordnung
09.04.2014 um 20:36 Uhr
Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, kann man, und das schriftlich, Einspruch gegen die Wählerliste erheben. Der WV ist verpflichtet, dazu schriftlich Stellung zu nehmen. § 4 Wahlordnung Ich werde es in Betracht ziehen. Soll kein mimimi sein nur ein kleiner Einblichk in die ist Situation. Scheint ihnen ja wieder zu gelingen! Ein Teil wird sicher vertreten sein. Gar nicht so einfach, wenn du alleine stehst verlässt dich auch mal der Mut.
Danke
09.04.2014 um 21:37 Uhr
@Oskar, hat außer dir noch jemand ein Problem damit?
09.04.2014 um 21:53 Uhr
Gar nicht so einfach, wenn du alleine stehst verlässt dich auch mal der Mut. Kann ich verstehen, halt durch!
10.04.2014 um 10:36 Uhr
Wenn du keine Mitstreiter findest, die die Wahl anfechten nimm die Gewerkschaft mit ins Boot. Die können das auch.
10.04.2014 um 16:58 Uhr
erstmal Danke, update
Nach Einspruch gegen die Wählerliste ( von mehreren unterschrieben ) wurde ich wie erwartet, ins Büro gebeten. Der AL gab mir zu verstehn mich zurückzuhalten. In einem solchen BR möchte ich jedoch nicht aktiv sein.
Dem Betrieb ist es scheixxegal eine Abfindung von 50 oder 100 Tausend zu bezahlen.
10.04.2014 um 19:50 Uhr
Und nun???
11.04.2014 um 16:43 Uhr
Gute Neuigkeiten! Die Gegenseite lenkt ein und ich habe meinen Job noch. Ich bleibe am Ball.
Danke
11.04.2014 um 17:23 Uhr
Oskar, super, mach weiter! ;-))
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