Hallo,

unser noch amtierender BR hatte sich selbst zum Wahlvorstand bestellt und nun kräftig gemogelt. Nachdem beim Wahlvorstand alle Listen eingereicht wurden, hat dieser kurz vor Abgabeschluss seine bereits eingereichte eigene Liste mit Noch-BR Mitgliedern in die für ihn günstigtse Reihenfolge gebracht (ohne die bereits eingereichte Liste schriftlich zurückzuziehen, diese ist einfach verschwunden) , so dass aufgrund der Minderheitenquote diese Liste nun nach der Wahl die meisten BR Mitglieder stellt. Der Wahlvorstand hat also durch Trickserei die Wahl zu seinen Gunsten beeinflusst. Sämtliche Protokolle des WV sind auch plötzlich weg. Wir wollen nun die Wahl anfechten, die Belegschaft ist in Rage deshalb. Wir haben aber noch folgende Fragen:
1) Hat der Wahlvorstand sich strafbar gemacht (Manipulation einer BR Wahl, Vernichtung von Protokollen und Listen), oder einfach nur gut getrickst? Welche Strafe würde ihn erwarten?
2) Kann der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern wegen Vertrauensbruch nach § 103 kündigen?
3) Haben wir eine gute Chance, die Wahl anzufechten? Die Frist läuft noch bis zum 24.04.06