Manipulation der BR Wahl
Hallo,
unser noch amtierender BR hatte sich selbst zum Wahlvorstand bestellt und nun kräftig gemogelt. Nachdem beim Wahlvorstand alle Listen eingereicht wurden, hat dieser kurz vor Abgabeschluss seine bereits eingereichte eigene Liste mit Noch-BR Mitgliedern in die für ihn günstigtse Reihenfolge gebracht (ohne die bereits eingereichte Liste schriftlich zurückzuziehen, diese ist einfach verschwunden) , so dass aufgrund der Minderheitenquote diese Liste nun nach der Wahl die meisten BR Mitglieder stellt. Der Wahlvorstand hat also durch Trickserei die Wahl zu seinen Gunsten beeinflusst. Sämtliche Protokolle des WV sind auch plötzlich weg. Wir wollen nun die Wahl anfechten, die Belegschaft ist in Rage deshalb. Wir haben aber noch folgende Fragen:
- Hat der Wahlvorstand sich strafbar gemacht (Manipulation einer BR Wahl, Vernichtung von Protokollen und Listen), oder einfach nur gut getrickst? Welche Strafe würde ihn erwarten?
- Kann der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern wegen Vertrauensbruch nach § 103 kündigen?
- Haben wir eine gute Chance, die Wahl anzufechten? Die Frist läuft noch bis zum 24.04.06
Community-Antworten (4)
19.04.2006 um 13:12 Uhr
Uhh schwierig!
also
- jain. Strafbar nicht (so weit ich weiss). Aber diese Wahl dürfte nichtig sein! Wer kann denn hier was nachvollziehen??!
- Was wäre, wenn der "alte" BR das Wohlwollen der GF hätte und es jetzt eine Hetzkampangne gegen Euch "Revoluzer" seitens der GF gäbe. Könnte man Euch nach § 103 wegen Vertrauensbruch kündigen? BR-Wahlen sind einzig und allein Angelegenheit der AN.
- ja - holt Euch die Gewerkschaft ins Boot und dann wird alles rechtens laufen!
Benno
19.04.2006 um 13:31 Uhr
zu 1) § 107a StGB
19.04.2006 um 14:45 Uhr
BetrVG§19 "Wahlanfechtung" Der schon gegebene tip mit der Gewerkschaft ist wohl der beste Weg, da steht meistens das meiste Potential hinter. Das klingt aber ziemlich abenteuerlich, selbst der Arbeitgeber sollte ein Interesse für den korrekten Ablauf ein BR-Wahl haben. Eine neue Wahl kostet Geld, was bekanntlich nicht immer üppig vorhanden.
19.04.2006 um 15:14 Uhr
der 107 is ja gut aber issa ooch uffne BR-Wahl anzuwenden?
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