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Wahlordnung

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Minie
Nov 2016 bearbeitet

Wir hatten gerade BR-WAhlen !!!Es gab keine Persönlichkeitswahlen sondern eine Listenwahl. Der bisherige BR.Vorsitzende ist vorher in verschiedenen Abteilungen gegangen und hat gefragt...wer vorher schon einmal wählen möchte. Haben einige Kollegen gemacht, wobei diese im Anschluss danach in einem Stoffbeutel eingesammelt wurden. Nach der Stimmenauszählung wurden die eigereichten Briefwahlunterlagen sofort vernichtet. Muss dieses vom Wahlvorstand nicht aufgehoben werden ???? Ich hab ein komisches Gefühl...dass es nicht mit rechten Dingen zuging !!!!! Kann mir jemand helfen ????

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Community-Antworten (13)

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MarkusW

09.04.2014 um 12:54 Uhr

Also Wahl anfechten!

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sachsenwilli

09.04.2014 um 12:57 Uhr

  1. Briefwahl erfolgt nur nach Antrag und keinesfalls mit "fliegendem Wahlbeutel"!
  2. Briefwahlunterlagen sind aufzubewahren und vom Wahlvorstand dem neuen Betriebsrat zu übergeben!
  3. Falls der bisherige BRV nicht auch im Wahlvorstand ist, hat er mit der Wahl nichts zu tun!
  4. Das Gericht wird eine solche Wahl mit relativ hoher Sicherheit für Null und nichtig erklären.
S
Schlamuser

09.04.2014 um 14:25 Uhr

Ich brich zamm.Ein Betriebsratsvorsitzender geht mit einem Stoffbeutel hausieren.Bei uns stehen Wahlurnen.

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Pjöööng

09.04.2014 um 14:34 Uhr

Zitat (Minie): "Nach der Stimmenauszählung wurden die eigereichten Briefwahlunterlagen sofort vernichtet. Muss dieses vom Wahlvorstand nicht aufgehoben werden ????"

Da hat der WV korrekt gehandelt.

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Minie

09.04.2014 um 15:58 Uhr

Ich denke man muss alle Wahlunterlagen aufheben?!

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Pjöööng

09.04.2014 um 16:13 Uhr

Die Frage ist doch, was zählt zu den Wahlakten, die gemäß § 19 der WO aufzubewahren sind?

Laut Fitting sind dies "die gesamten Walunterlagen im weitesten Sinne einschließlcih der Stimmzettel. Dazu gehören ua. die Sitzungsniederschriften, der Schriftwechsel des Wahlvorst., die Stimmzettel, die Niederschrift über das Wahlergebnis nach $ 16, die abgenommenen Aushänge, das Wahlausschreiben, die Bekanntmachungen nach §§ 9, 10, auch Berechnungszettel und dergleichen."

Die von Dir angesprochenen "Briefwahlunterlagen" können ja eigentlich nur gewesen sein: Die fristgerecht eingegangenen Freiumschläge und die persönlichen Erklärungen. Beide werden von Fitting nicht erwähnt. Insofern scheinen keine Bedenken gegen eine zeitnahe Vernichtung zu sprechen.

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Oblatixx

09.04.2014 um 18:19 Uhr

Glaub ihm einfach, er ist der Guru und hat immer recht.

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Minie

09.04.2014 um 18:26 Uhr

Es haben aber einige Kollegen Briefwahlen gemacht, die überhaupt keine beantragt haben und die Briefwahlunterlagen hat der jetzige BRV in die Tüte gepackt und mitgenommen!!! Ist das denn in Ordnung?

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Pjöööng

09.04.2014 um 18:39 Uhr

Diese mit dem Beutelchen durch den Betrieb gehen und Stimmen einfordern dürfte genügend Grund für eine Wahlanfechtung liefern. Zumindest beim LAG Hamm sollte man damit erfolgreich sein.

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paula

09.04.2014 um 19:37 Uhr

Pjööööng

du weißt aber schon wie man das LAG Hamm in Juristenkreisen bezeichnet? ;)

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nicoline

09.04.2014 um 20:34 Uhr

wer vorher schon einmal wählen möchte. Haben einige Kollegen gemacht, wobei diese im Anschluss danach in einem Stoffbeutel eingesammelt wurden. Bei manchen Fragen zum Thema Wahl frage ich mich ernsthaft, ob dieses Jahr eigentlich jeden Tag der 1. April ist, so unglaublich ist das, worüber berichtet wird!

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Pjöööng

09.04.2014 um 21:05 Uhr

Zitat (paula): "du weißt aber schon wie man das LAG Hamm in Juristenkreisen bezeichnet?"

Leute Leute, Euch ist aber auch wirklich kein Argument zu blöd, nur damit Ihr an anderen Antworten herummäkeln könnt.

N
nicoline

09.04.2014 um 21:50 Uhr

Pjöööng, hast Du das ;) gesehen in der Antwort, die Du als herummäkeln bezeichnest? Kann es sein, dass Du heute etwas sehr empfindlich bist?

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