Erstellt am 09.04.2014 um 10:54 Uhr von MarkusW
Erstellt am 09.04.2014 um 10:57 Uhr von sachsenwilli
1. Briefwahl erfolgt nur nach Antrag und keinesfalls mit "fliegendem Wahlbeutel"!
2. Briefwahlunterlagen sind aufzubewahren und vom Wahlvorstand dem neuen Betriebsrat zu übergeben!
3. Falls der bisherige BRV nicht auch im Wahlvorstand ist, hat er mit der Wahl nichts zu tun!
4. Das Gericht wird eine solche Wahl mit relativ hoher Sicherheit für Null und nichtig erklären.
Erstellt am 09.04.2014 um 12:25 Uhr von Schlamuser
Ich brich zamm.Ein Betriebsratsvorsitzender geht mit einem Stoffbeutel hausieren.Bei uns stehen Wahlurnen.
Erstellt am 09.04.2014 um 12:34 Uhr von Pjöööng
Zitat (Minie):
"Nach der Stimmenauszählung wurden die eigereichten Briefwahlunterlagen
sofort vernichtet. Muss dieses vom Wahlvorstand nicht aufgehoben werden ????"
Da hat der WV korrekt gehandelt.
Erstellt am 09.04.2014 um 13:58 Uhr von Minie
Ich denke man muss alle Wahlunterlagen aufheben?!
Erstellt am 09.04.2014 um 14:13 Uhr von Pjöööng
Die Frage ist doch, was zählt zu den Wahlakten, die gemäß § 19 der WO aufzubewahren sind?
Laut Fitting sind dies "die gesamten Walunterlagen im weitesten Sinne einschließlcih der Stimmzettel. Dazu gehören ua. die Sitzungsniederschriften, der Schriftwechsel des Wahlvorst., die Stimmzettel, die Niederschrift über das Wahlergebnis nach $ 16, die abgenommenen Aushänge, das Wahlausschreiben, die Bekanntmachungen nach §§ 9, 10, auch Berechnungszettel und dergleichen."
Die von Dir angesprochenen "Briefwahlunterlagen" können ja eigentlich nur gewesen sein: Die fristgerecht eingegangenen Freiumschläge und die persönlichen Erklärungen. Beide werden von Fitting nicht erwähnt. Insofern scheinen keine Bedenken gegen eine zeitnahe Vernichtung zu sprechen.
Erstellt am 09.04.2014 um 16:19 Uhr von Oblatixx
Glaub ihm einfach, er ist der Guru und hat immer recht.
Erstellt am 09.04.2014 um 16:26 Uhr von Minie
Es haben aber einige Kollegen Briefwahlen gemacht, die überhaupt keine beantragt haben und die Briefwahlunterlagen hat der jetzige BRV in die Tüte gepackt und mitgenommen!!! Ist das denn in Ordnung?
Erstellt am 09.04.2014 um 16:39 Uhr von Pjöööng
Diese mit dem Beutelchen durch den Betrieb gehen und Stimmen einfordern dürfte genügend Grund für eine Wahlanfechtung liefern. Zumindest beim LAG Hamm sollte man damit erfolgreich sein.
Erstellt am 09.04.2014 um 17:37 Uhr von paula
Pjööööng
du weißt aber schon wie man das LAG Hamm in Juristenkreisen bezeichnet? ;)
Erstellt am 09.04.2014 um 18:34 Uhr von nicoline
*wer vorher schon einmal wählen möchte. Haben einige Kollegen gemacht, wobei diese im Anschluss danach in einem Stoffbeutel eingesammelt wurden.*
Bei manchen Fragen zum Thema Wahl frage ich mich ernsthaft, ob dieses Jahr eigentlich jeden Tag der 1. April ist, so unglaublich ist das, worüber berichtet wird!
Erstellt am 09.04.2014 um 19:05 Uhr von Pjöööng
Zitat (paula):
"du weißt aber schon wie man das LAG Hamm in Juristenkreisen bezeichnet?"
Leute Leute, Euch ist aber auch wirklich kein Argument zu blöd, nur damit Ihr an anderen Antworten herummäkeln könnt.
Erstellt am 09.04.2014 um 19:50 Uhr von nicoline
Pjöööng,
hast Du das ;) gesehen in der Antwort, die Du als herummäkeln bezeichnest? Kann es sein, dass Du heute etwas sehr empfindlich bist?