Erstellt am 11.07.2007 um 12:54 Uhr von biberrat
@ fisch,
also ich sehe da § 80,87 event.90 und 91.
Ihr habt da jede Menge Initiativrechte.
Gruss
Biberrat
Erstellt am 11.07.2007 um 18:34 Uhr von paula
@biberrat
also die von Dir genannten §§ sehe ich als nicht einschlägig an. Wie willst Du das denn hier herleiten?
Erstellt am 12.07.2007 um 12:12 Uhr von betriebsratten
Habe mal Auskunft der Gewerkschaft bekommen, dass es keinen Anspruch auf eine Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung gibt.
Erstellt am 12.07.2007 um 21:54 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Da hat die Gewerkschaft mal ein gutes und wahres Wort gesprochen.
@fisch
Es gibt keinen Anspruch auf eine Arbeitsplatzbeschreibung.
Mir erscheinen diese Arbeitsplatzbeschreibungen auch sehr oft als eine "geduldete-Festschreibung-eines-Arbeitszustandes-desbetreffenden AN-mit-Luft-nach-oben-und-unten".