BR-Sitzung gelegentlich an weit entfernten Standort verlegen?
Hallo,
wir haben einen Hauptsitz mit rund 130 MA und einen kleinen Satelliten-Standort in ca. 700 km Entfernung mit ca. 12 MA. Im Oktober haben wir die MA dort gefragt, ob sie einen eigenen BR wählen wollen oder bei uns mitwählen wollen. Alle haben dafür unterschrieben, hier bei uns mitwählen zu wollen.
Nun hatten wir aber unerwartet eine Listenwahl. Da haben die Kollegen vom kleinen Standort eine eigene Liste mit 1 MA ins Rennen geschickt. Der hat es auch tatsächlich mit seinen 15 Stimmen ins Gremium geschafft.
Jetzt haben wir uns überlegt, gelegentlich eine Betriebsratssitzung dort vor Ort durchzuführen, um den dortigen MA Gelegenheit zu geben, uns BRMs vom Hauptsitz kennen zu lernen und auch mal ein anderes BRM persönlich ansprechen zu können, als immer "nur" den Kollegen vor Ort.
Wenn wir einen entsprechenden Beschluss fassen: Können wir den dann auch durchsetzen, wenn der Chef uns die Reisekosten nicht frei gibt? Wie seht Ihr das?
Community-Antworten (1)
08.04.2014 um 17:51 Uhr
Das die BR-Mitglieder auch den "Betrieb" kennen müssen, in dem sie wirken, dürfte dafür sprechen, auch dort mal eine Sitzung zu machen. Bei immer wieder könnte ich mir vorstellen, dass der AG wegen der Kosten quer liegt.
Wo gegen er aber gar nichts haben kann ist, wenn Ihr dort Abteilungsversammlungen durchführt; was ihr auch unbedingt tun solltet.
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