Unser Betrieb möchte eine/n Auszubildene/n einstellen. Wir haben einen enormen Männerüberschuß. Trotzdem wurde nur eine Bewerberin, aber fünf Bewerber zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Genügend Bewerberinnen gab es aber. Die Stelle ist für beide Geschlechter gleichermaßen geeignet.

Unsere Befürchtung ist, dass gezielt nach einem männlichen Bewerber gesucht wurde.

Gibt es einen gesetzlichen Widerspruchsgrund wegen der Benachteiligung von Frauen, den wir in die Anhörung bei Widerspruch eintragen können? Gesetzesbezug wäre hilfreich.