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Stützunterschriften

B
Baulöwe
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Firma hat 230 Mitarbeiter Ich habe eine Liste mit 8 Kandidaten Wie viel Stützunterschriften brauche ich mindestens??? Bitte Mindestzshl angeben Danke schon jetzt Euer Bauloewe

1.69506

Community-Antworten (6)

M
martinez

08.04.2014 um 14:56 Uhr

Hi,

1/20 der Mitarbeiter...

heißt:

230:20=11,5 gerundet 12

Du brauchst 12 Stützunterschriften

8 Kandidaten hast du ja schon, die zählen automatisch auch als Stützunterschrift, also würden 4 reichen.

kannst aber auch gern einfach 12 zusätzliche machen um Verwirrungen zu vermeiden :)

Sollte normal kein Problem sein bei der MA-Anzahl 12 Unterstützer zu finden..

Aber zur not reichen ja wie gesagt auch die 4

Gruß

M
martinez

08.04.2014 um 15:02 Uhr

Euch ist aber klar das ihr 9 Betriebsräte zu wählen habt?

sollte es bei 8 Kandidaten bleiben, müsst ihr die nächst kleinere BR-Größe nehmen.

Heißt 7 BRM... immer eine ungerade Anzahl

Mach aber lieber mal noch Werbung, dass ihr mehr Kandidaten habt.. Ersatzmitglieder sind immer nützlich.. Nicht dass ihr in ein paar Monaten gleich wieder wählen müsst weil 1 oder 2 BRM keine Lust mehr haben.. dann müsst ihr sofort Neuwahlen machen.. Nur mal so zur Info :)

Am besten ist die Doppelte Anzahl an Kandidaten wie BR zu wählen sind, ist so ne grobe Angabe aus dem Gesetz.. Aber nicht zwingend.. Lieber weniger BRM als gar keine :)

P
Pjöööng

08.04.2014 um 15:16 Uhr

Für die Anzahl der notwendigen Stützunterschriften ist nicht die Anzahl der Arbeitnehmer ausschlaggebend, sondern die Anzahl der Wahlberechtigten. Diese wird häufig eine andere sein, als die der Arbeitnehmer.

Die Anzahl der notwendigen Stützunterschriften muss zwingend im Wahlausschreiben genannt werden.

Zustimmungserklärungen zählen nicht automatisch als Stützunterschriften!

M
martinez

08.04.2014 um 15:55 Uhr

wenn er schreibt sie haben 230 Mitarbeiter dann geh ich mal davon aus, dass er die Betriebsgröße meint.. Betriebsgröße war ja auch nicht gefragt sondern wie viele Stützunterschriften man für 230 MA braucht.

Und natürlich Unterstützt man die Liste in dem man Kandidiert.
Und wenn er sagt es kandidieren 8 leute geh ich von einer Persönlichkeitswahl aus, sonst hätte er es bestimmt ausführlicher beschrieben.

Diese Liste wird dann auch durch die Kandidatur/Kandidaten Unterstützt und diese zählen dann auch als Stützunterschrift.

F
Farce

08.04.2014 um 21:20 Uhr

„8 Kandidaten hast du ja schon, die zählen automatisch auch als Stützunterschrift, also würden 4 reichen.“

Das wurde doch schon tausendmal als falsch eingestuft. Wieso taucht der Blödsinn immer wieder auf?

Die Zustimmungserklärungen zählen nur dann auch als Stützunterschriften, wenn auf der Bewerberliste ein entsprechender Hinweis hierzu vorhanden ist.

Edit: Fazit: Wer sich Arbeit ersparen und seine Schuhsohlen schonen will, sollte nur solche Listen verwenden, wo dieser Hinweis enthalten ist.

N
nicoline

08.04.2014 um 23:47 Uhr

Wer sich Arbeit ersparen und seine Schuhsohlen schonen will, sollte nur solche Listen verwenden, wo dieser Hinweis enthalten ist. Nach der Erfahrung, die ich gemacht habe, lautet meine Empfehlung so:

Auf der Wahlvorschlagsliste als Überschrift (nach Kennwort und Listenvertreter) grundsätzlich (wie hier schon gesagt) der Zusatz: Die Unterschrift zur Zustimmung der Kandidatur gilt gleichzeitig als Stützunterschrift

Ohne Zwischenraum nach dem letzten Kandidaten: Abschluss Kandidatenaufstellung: Datum

Stützunterschriftenliste: Familienname, Vorname, Datum, Unterschrift

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