Erstellt am 08.04.2014 um 11:16 Uhr von gironimo
§ 21 BetrVG: (...)
Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden
In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
Erstellt am 08.04.2014 um 11:22 Uhr von Pjöööng
Vermutlich irgendwann zwischen dem 14.05. und dem 31.05. Genauer kann man das mit diesen Angaben nicht sagen.