Hallo liebe Leser,
ich bin neu in den BR gewählt worden und bei der ersten Sitzung haben wir den Vorsitzenden und dessen Vertreter gewählt (alles nach Vorgabe). Da das Unternehmen mehrere Betriebsräte hat, besteht auch ein GBR. Der gewählte Vorsitzende und dessen Vertreter sind auch Mitglieder des GBR.
Im GBR sind mehrere Ausschüsse, welche von unseren Mitgliedern im GBR besetzt werden. Jedoch wird ein Ausschuss nun von einem Mitglied unseres BRs besetzt (nicht Mitglied im GBR). Dafür sind aber keine Wahlen gelaufen, die Person wurde von dem Vorsitzenden bestimmt.

Nun meine Frage: Ist das Rechtens? Oder fallen diese Ausschüsse unter §27 BetrVG?
Dort steht "Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt."

Vielen Dank für die Hilfe!