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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausschüsse des Gesamtbetriebsrates

D
Dasistdochegal
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leser, ich bin neu in den BR gewählt worden und bei der ersten Sitzung haben wir den Vorsitzenden und dessen Vertreter gewählt (alles nach Vorgabe). Da das Unternehmen mehrere Betriebsräte hat, besteht auch ein GBR. Der gewählte Vorsitzende und dessen Vertreter sind auch Mitglieder des GBR. Im GBR sind mehrere Ausschüsse, welche von unseren Mitgliedern im GBR besetzt werden. Jedoch wird ein Ausschuss nun von einem Mitglied unseres BRs besetzt (nicht Mitglied im GBR). Dafür sind aber keine Wahlen gelaufen, die Person wurde von dem Vorsitzenden bestimmt.

Nun meine Frage: Ist das Rechtens? Oder fallen diese Ausschüsse unter §27 BetrVG? Dort steht "Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt."

Vielen Dank für die Hilfe!

2.43003

Community-Antworten (3)

G
gironimo Akzeptiert

08.04.2014 um 10:52 Uhr

§ 27 BetrVG bezieht sich zunächst auf den BR und nicht auf den GBR. Bei Ausschüssen des GBR wird der § 27 BetrVG nur sinngemäß angewendet (wobei logischer Weise BR-Mitglieder durch GBR-Mitglieder ersetzt werden; siehe § 51 BetrVG):

Wie hier schon gesagt wurde. Ausnahme ist der Wirtschaftsausschuss.

P
paula

08.04.2014 um 00:39 Uhr

bestimmen geht natürlich nicht....

O
Oblatixx

08.04.2014 um 07:48 Uhr

Ausschüsse des GBR werden mit Ausnahme des Wirtschaftsausschussess ausschließlich mit GBR-Mitgliedern besetzt. Wie soll das sonst funktionieren?

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