Ausschüsse des Gesamtbetriebsrates
Hallo liebe Leser, ich bin neu in den BR gewählt worden und bei der ersten Sitzung haben wir den Vorsitzenden und dessen Vertreter gewählt (alles nach Vorgabe). Da das Unternehmen mehrere Betriebsräte hat, besteht auch ein GBR. Der gewählte Vorsitzende und dessen Vertreter sind auch Mitglieder des GBR. Im GBR sind mehrere Ausschüsse, welche von unseren Mitgliedern im GBR besetzt werden. Jedoch wird ein Ausschuss nun von einem Mitglied unseres BRs besetzt (nicht Mitglied im GBR). Dafür sind aber keine Wahlen gelaufen, die Person wurde von dem Vorsitzenden bestimmt.
Nun meine Frage: Ist das Rechtens? Oder fallen diese Ausschüsse unter §27 BetrVG? Dort steht "Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt."
Vielen Dank für die Hilfe!
Community-Antworten (3)
08.04.2014 um 10:52 Uhr
§ 27 BetrVG bezieht sich zunächst auf den BR und nicht auf den GBR. Bei Ausschüssen des GBR wird der § 27 BetrVG nur sinngemäß angewendet (wobei logischer Weise BR-Mitglieder durch GBR-Mitglieder ersetzt werden; siehe § 51 BetrVG):
Wie hier schon gesagt wurde. Ausnahme ist der Wirtschaftsausschuss.
08.04.2014 um 00:39 Uhr
bestimmen geht natürlich nicht....
08.04.2014 um 07:48 Uhr
Ausschüsse des GBR werden mit Ausnahme des Wirtschaftsausschussess ausschließlich mit GBR-Mitgliedern besetzt. Wie soll das sonst funktionieren?
Verwandte Themen
Nachbesetzung des Betriebsausschusses und sonstiger Ausschüsse des BR?
ÄlterHallo Zusammen, wir sind ein BR mit 15 Mitgliedern. Im Jahre 2006 wurden bei der Konstitution die Ausschüsse des BR nach den Grundsätzen der Listenwahl und der Verhältniswahl gewählt. (nur 1 Wahlgang
Ausschüsse GBR - kann der neue GBR schriftlich erteilte Aufgabenstellungen des Vorgänger-Gremiums an seine Ausschüsse,ohne erneuten Beschluss einfach so für seine Ausschüsse übernehmen?
ÄlterEinen schönen Abend in die Runde. Hatte heute Nachmitag schon mal die Frage gestellt und Lotte und Kölner waren strebend bemüht. Sind jedoch um Haaresbreite am Ziel vorbei. Hier die Frage nochmals
Gesamtbetriebsrat - kann die neue Besatzung des GBR bestehende Ausschüsse der vorherigen Legislatur einfach ohne neuen Beschluss übernehmen?
ÄlterGuten Tag ! Bin zwar schon ziemlich lange im BR habe aber noch keine Erfahrung bzw. kenne mich in Fragen des Gesamtbetriebsrates weniger aus. Hier meine Fragen. Kann die neue Besatzung des Gesamtbetr
Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter wollen ihr Amt nieder legen. ABER
ÄlterKönnen Sie auch Automatisch sämtliche Ausschüsse Auflösen lassen und das nur, weil sie unbedingt in mindestens eins der Ausschüsse rein wollen? Vorher haben sie sich erfolgreich um jedes andere Amt ge
Neuwahl von Mitgliedern für die Ausschüsse
ÄlterHallo zusammen Ob mein Anliegen hier vollkommen richtig plaziert ist weiß ich nicht, aber ich versuche es mal - Es geht um die vollständige Neubesetzung aller unserer Ausschüsse bei uns im Gremium.