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Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsratsgremiums mit kompletten Wahlvorstand?

M
Meerjungfrau
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben morgen unsere Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsratsgremiums. Mir ist heute zugetragen worden das der Komplette Wahlvorstand eingeladen wurde. Ich sehe das als Falsch an.

"Die konstituierende Sitzung wird zunächst durch den Wahlvorstand einberufen und durch den Vorsitzenden des Wahlvorstands geleitet. Nur der Vorsitzende - nicht die weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes - hat eine Teilnahmerecht an der konstituierenden Sitzung, sofern es sich bei den weiteren Mitgliedern nicht auch um Mitglieder des sich konstituierenden Betriebsrats handelt".

Was für Konsequenzen kann das haben?

Viele Grüße

Meerjungfrau

1.37006

Community-Antworten (6)

K
Kölner

07.04.2014 um 23:39 Uhr

Was ist denn das Problem? Nach der Wahl des Wahlleiters verabschieden sich doch sowieso alle Menschen des WV...

M
Meerjungfrau

07.04.2014 um 23:44 Uhr

Ich habe damit kein Problem . Ich würde nur gerne wissen ob wir mit dieser vorgehensweise ein selbiges bekommen könnten. Z.B ungültigkeiter der Konstituierenden Sitzung?

Gruß

Meerjungfrau

B
BloodyBeginner

08.04.2014 um 00:00 Uhr

ich muss jetzt gerade mal innerlich grinsen. Bei uns bestand der Wahlvorstand aus Betriebsratsmitgliedern, die alle wiedergewählt wurden. Bei uns verlässt also kein Wahlvorstand die konstituierende Sitzung... ;-)

F
Farce

08.04.2014 um 00:06 Uhr

Ist ein glatter Formfehler………

Erst rein, dann raus eine Paffen und dann wieder rein……..dann hat auch die Umwelt etwas davon.

O
Oblatixx

08.04.2014 um 07:51 Uhr

Z.B ungültigkeiter der Konstituierenden Sitzung?

Nö! Schlimmstenfalls ist der Wahlvorstand bei Eröffnung und Wahl des Wahlleiters dabei. Die Konstituierung machen die gewählten BR alleine (hoffentlich!).

P
Petrus

08.04.2014 um 11:13 Uhr

Ich habe damit kein Problem . Ich würde nur gerne wissen ob wir mit dieser vorgehensweise ein selbiges bekommen könnten.

Vielleicht. Der ArbGeb könnte die Freistellung der "weiteren Mitglieder" für nicht notwendig erachten. Das hätte dann wohl zur Folge, dass er die Teilnahme bis zur Wahl des Wahlleiters mangels Erforderlichkeit nicht bezahlen wollen würde. Das Problem bestünde folglich darin, dass die "weiteren Mitglieder" geschätzte 10 Minuten "unbezahlte Pause" auf ihrem Anwesenheitszettel stehen hätten.

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